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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 979

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Zeit der siegreichen Revolution. 979 eine den Spaniern ursprünglich fremde Anschauungsweise auch in die Kreise des in äußerer Unabhängigkeit erhaltenen nationalen Lebens um so leichter, als die Art, wie dieses eigentliche Spanien regiert wurde, mit der alten Staatsordnung im Widerspruche stand. Eine Folge der mitten unter dem Kampfe gegen die Franzosen vorgegangenen inneren Veränderung war das Verlangen nach einer Berufung der Cortes, noch mehr aber die neue Gestalt, welche dieselben erhielten. Die Leiter der Negierung wollten wegen der Größe ihrer Verantwortung eine Vertre- tung des Volkes berufen sehen, und in die Ausführung dieses Planes drängte sich die neue französische Ansicht vom Staatswesen, welche, in- dem sie die Menschen ohne Beachtung ihrer gegebenen Verhältnisse nur der Zahl nach in Betracht zog, an die Stelle der alten nach Ständen gegliederten Cortes eine ganz nach Art der französischen Volksvertre- tung gebildete Versammlung setzte. Die Art der Wahl gab den leicht und oberflächlich Redenden einen Einfluß, der ihrer eine Menge in die neuen, nur den alten Namen tragenden Cortes brachte und so der aus Frankreich herübergekommenen Aufklärung eine Stelle in denselben sicherte. Die Partei, welche in den Cortes jene Aufklärung vertrat, gab sich den Namen der liberalen und suchte ihre Gegner-, die an der alten Verfassung Festhaltenden, durch den Namen der Servilen herab- zusetzen. Ihre Hauptwaffe war die Hinweisung auf die Mängel, an welchen die Verwaltung in den Zeiten der letzten einheimischen Könige gelitten hatte, und zu deren Beseitigung nun die Verfassung selbst geän- dert werden sollte. So geschah es, daß die im Jahre 1810 in Cadiz zusammengetretenen Cortes, obgleich Ferdinand Vii. als König und die Religion als maßgebend für die Formen des Staatölebens anerkannt blieb, die eigentlichen Hoheitsrechte dem Volke übertragen wurden und die Trennung der gesetzgebenden richterlichen und ausführenden Gewalt eingeführt ward. Die auf diesen Grundsätzen beruhende Verfassung, welche im Jahre 1812 ins Leben trat, trug aber zu Aufhebung des Zusammenhanges Spaniens mit seinen amerikanischen Besitzungen bei, dessen Lockerung durch das Eindringen des fremden Herrschers angefangen hatte. Dort war durch das Beispiel des nördlichen Amerika's der Gedanke an die Bildung eines selbstständigen Staatswefens schon ge- läufig geworden. Die Weigerung, den Bruder Napoleons, dem man dort leicht trotzen konnte, als König anzuerkennen, verbunden mit der Verwirrung im Mutterlande, unterbrach die von Europa ausgehende Regierung. Als nun aber die von den Cortes gegebene Verfassung, um nicht nach dem Grundsatz der Stimmenmehrheit in die Hände der amerikanischen Spanier ein Uebergewicht zu legen, allen dortigen Spa- niern von theilweise europäischer Herkunft das Recht, zu vertreten und vertreten zu werden, vorenthielt, erweiterte der daraus entstehende Un-
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