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1. Geschichte des Orients und Griechenlands - S. 127

1869 - Leipzig : Teubner
Die Religion der Griechen. 127 Fernhaltung alles Störenden und Befleckenden^), der Glaube dabei daß den Göttern die Gabe selbst Genuß gewähre 2), die Absicht ihnen Jjt schuldige Unter- würfigkeit zu bezeugeu und sie zu einer Gegengabe zu veranlassen3). Deshalb blieb kein Opser ohne Gebet, wie man umgekehrt das letztre uicht gern ohne eine Berechtigung auf Erhörung und ohne Mahnung der Götter an ihr Hüter- esse erhol)4), Wärend man die Ubereinstimmung mit dem Willen der Götter, die eigne Schuldlosigkeit, rituelle Genauigkeit und den Gebrauch der eignen Kraft als Bedingungen der Erhörung voraussetzte^). Allerdings finden wir in den Gebeten um sittliche Gaben und um Vergebung begangner Schuld wie in den nach Homer häufiger werdenden Dankgebeten 6), die meist in Preisgesänge übergiengen, eine tiefere Anschauung und Innigkeit und es fehlt auch nicht an einzelnen Stimmen, welche die innere Gesinnung über dieknltverrichtnng setzen7), aber ein wesentlicher Zug bleibt doch die Äußerlichkeit des Kultes. 9. Zu der Scheu vor den Göttern, auf welcher die Frömmigkeit (was- ßeict) beruht, tritt für das sittliche Handeln bei den Griechen als zweites Motiv die Nechtsatzung des Menschenlebens ^). Je weniger bei ihnen Liebe zu Gott und den Menschen die Quelle der Tugend sein konnte^), um so mehr verdient Anerkennung das feine und rege Gefühl, das sie bei Beobachtung der Schranken, welche sie deu Menschen im Ganzen wie dem einzelnen gestellt glaubten, und in der Erfüllung der Pflichten, die sie daraus herleiteten, bewiesen haben. Wie alle Tugend auf die Beobachtung des rechten Maaßes zurückgeführt wird10), so ist dagegen alle Sünde Überschreitung desselben (vßpig). Wenn daher die Grie- chen in Bezug auf Enthaltsamkeit und Selbstbeherschnng, ans Gerechtigkeit gegen andere, Wahrhaftigkeit und Eidestreue11), Freundschaft, Dankbarkeit, Mitleid mit armen, schwachen, alten, Pflichten gegen die Altern, und umgekehrt gegen die Kinder und gegen Verwandte Grundsätze voll Zartheit und Innigkeit nicht allein äußerten, sondern oft auch im Leben bethätigten, wenn sie in der Auf- opfernngsfrendigkeit für das Vaterland von keinem Volk übertroffen worden sind, wenn sie Laster und Lüste mit Verachtung belegten und über die befleckende Wirkung gegeu die heiligsten Bande der Natur selbst unwissentlich begangner Verbrechen den tiefsten sittlichen Abscheu bezeugen^), so dürfen wir doch uicht vergeßen, daß dem Lichte viel Schatten beigemischt ist, daß z. B. wenn auch die Monogamie als unverbrüchliches Gesetz gilt, doch weil sie eben nur eiu recht- liches Institut ist, nicht allein die Unterwürfigkeit und Veruachläßiguug des Weibes ^), fondern auch leichte Entbindung des Mannes von der Treue statt- 1) Nägelsb. ci. a. O. 201 ff. Das svcprjimsiv, Segenwüuscheu, zu welchem die An- wesenden beim Beginn der Opferhandlung aufgefordert wurden, ward durch die Furcht, weil der Mensch nicht wisse was bev Gottheit genehm fei, zu einem bloßen Still- schweigen, wie bei den Römern favere Unguis. — 2) N. a> O. 205. — 3) N. ho in. Th. V 3. Nachh. 193 f. 315 f. Zahlreich sind die Benennungen der Opfer je nach ihrem Zweck. Für die Heroen gebrachten Opfer gilt nicht &vkv, sondern nur ha- ykeiv. N. N. Th. 206. — 4) N. Nachh. Th. 212 u. 215 f. — 5) Näg. a. O. 216. — 6) R. a. O. 214. Ein schönes Beispiel ist das Gebet, das Xenophon dem Kyros in den Mund legt Kyrop. Viii 7, 3. — 7) N. a. O. 222. — 8) Thue. Ii 53, 4 von der größten sittlichen Verwilderung: &sojv ds cpoßog rj dv&Qcöncov vo^iog ovsslg ünslqys. — 9) Nägelsb. Nachhom. Th. 317 f. — 10) fjbsxqov, ocoqjqoavvr] als antreibender, atdcos als abhaltender Trieb. Nägelsb. Nachhom. Th. 229. — 11) Herod. Vi 62. Iv 154. — 12) Beispiele die Sage von Alkmäon Thue. Ii 102 und Soph. O. R- — J.3) Nägelsb. Nachh. Th. 167 ff. wo auch Ausuahmen aufgeführt» sind. Vgl. dens. S. 234 — 37. Die ältre Zeit bat eiueu entschiednen Vorzug vor der spätern, wo mit der Ausbildung der Staatsidee das Familienleben die Bedeutung verlor. Wiese Uber die Stellung der Frauen im Altert. Bresl. 1854. E. Müller N. Jahrb. Lxxiii 596 f.
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