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1. Die Zeit von Karl dem Großen bis zu den Kreuzzügen - S. 71

1866 - Leipzig : Teubner
Die Kirche des Abendlands seit Karls des Gr. Tod. 71 in seinem ganzen Reich ihm zu folgen H, allein es erfolgte im Gegenteil die Trennung des Frankenreichs für immer. Mit der Thronbesteigung eines unehlichen Sprosses war die Rechtsgewohnheit durchbrochen, um so mehr als die Bedrängnis den Gedanken an den noch kleinen ächten Karo- linger, Ludwigs Ii des Stammlers S., gar nicht aufkommen ließ. Wenn auch ein ausgeprägtes trennendes Rationalbewustsein noch nirgends deutlich sichtbar geworden, so ist doch durch die Teilungen ein stärkeres Selbständig- keitsgefühl hervorgerufen worden, das sich jetzt zum erstenmal in Thaten aus- spricht. Der Vorgang von Niederburgund, das jetzt an freiwillige Wiedervereinigung mit dem Frankenreiche gar nicht mehr denkt, findet in den geographisch stark abgesonderten Alpen- und Juraländern Burgunds Nachahmung, indem sie sich in dem angeblich^) von den Karolingern abstam- menden Grafen Rudolf einen eignen König setzten (Hochburgund oder transjuranisches Königreich). In Italien, wo das Gefühl der Verschiedenartigkeit von den übrigen Frankenvölkern am stärksten war und der Wunsch nach Selbständigkeit durch die Kämpfe mit Griechen und Muhamme- danern genährt ward, strecken einheimische Große die Hand nach der Krone aus, und die Westfranken wählen sich einen König aus ihrer Mitte, den Grafen Odo von Paris (§ 113, 1), wie ja die Deutschen durch Arnolfs Wahl nicht anders gethan. Da eine Rückgängigmachung dieser Thatsachen teilweise nie, teilweise nur erst nach längerer Zeit stattfindet, so schreitet die Sonderentwicklung der Nationalitäten so fort, daß die äußere Spaltung zu völliger innerer Trennung wird. Von den Wirkungen dieser Periode auf die Gestaltung des Staats heben wir hervor: 1) Das Lehenswesen ist jetzt völlig die Grundlage und Bedingung desselben geworden. 2) Die Erb- folge im Königtum ist zwar nicht beseitigt, aber die Berechtigung wird erst durch Wahl anerkannt, und zwar nicht des gesammten Volks, sondern der Lehensgroßen3), 3) Die Durchführung der Idee des Kaisertums, wie sie Karl der Große gefaßt hatte, hat sich praktisch unmöglich erwiesen. Ein oberster weltlicher Herscher an der Spitze des Lebens bleibt eine Forderung des Bewustseins, aber die allgemeine Anerkennung des gekrönten folgt nicht nach. 4) Die Unterordnung der Kirche und ihrer Spitze, des Papsttums, unter den Kaiser hat einen erschütternden Stoß erlitten. Die Kirche des Abendlands seit Karts des Gr. Tod. 8 96. A. Das Papsttum und das Kirchenrecht. 1. Welchen äußern Abbruch die Kirche in den Bürgerkriegen erlitten 'hatte, wie sie zur dienenden Magd der weltlichen Macht herabgewürdigt worden war, ist aus der Erzählung der Begebenheiten ersichtlich geworden. Wie sollte sie zu einer gesicherten würdigern Stellung wieder erhoben werden, wie sollten die Grundsätze zur Geltung kommen, welche dein in der Kirche herschendeu Glauben an die göttliche Auserwählung der Bischöfe entsprachen, * Ii 288 ff. Den Beinamen des Dickere habe ich, trotzdem er erst bei jüngern Geschicht- schreibern vorkommt, beibehalten, weil er sich leichter merkt, als die Zahl. — 1) Wenck a. a. O. S. 30 — 33. Dümml. Ii 303 305. — 2) S. die Untersuchungen von Wenck in der Beilage zur öfters angezognen Schrift S. 81 —101. Dümml. Ii 312 f. 318 — 20. — 3) Der Titel ^ Fürsten' kommt für den deutschen Adel zuerst unter Karl Iii dem Dicken vor. Dümml. Ii 293 s. auch 319.
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