1866 -
Schleswig
: Schulbuchh. Heiberg
- Autor: Dücker, Johann Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Schleswig-Holstein
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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ein wenig Brei galt bald als ein besonderer Leckerbissen, und Hunde- und
Pferdefleisch, vom Hunger gewürzt, ward gierig verzehrt, wenn man es nur
haben konnte.
Bisher hatte die Besatzung alle Entbehrung geduldig ertragen, weil sie
auf Entsatz gehofft hatte. .Jetzt ward der Zustand unerträglich, und man fing
an zu unterhandeln. Es ward der Burgmannschast freier Abzug mit allen
ihren Habseligkeiten zugestanden, und auf diese Bedingung hin ward das
Schloß (Duburg hieß es) übergeben (2. September 1431).
Die Fürsten und ihre Verbündeten besetzten jetzt die Burg, stellten die
zerschossenen Mauern und Wälle wieder her, wobei sie die Trümmer des
steinernen Hauses benutzten, und belagerten und gewannen dann ohne große
Mühe auch noch das andere Schloß bei Flensburg, Nienhus genannt, und
das Schloß Rund Hof, das Erich von Krummendiek gehörte.
Nach diesen Waffenthaten der Verbündeter! trat Waffenruhe ein; denn
man war beiderseits erschöpft. Zu Horfens ward ein fünfjähriger Waffen-
stillstand abgeschlossen und zu Svendborg und später zu Wordingborg
um den Frieden unterhandelt. Es wäre aber auch jetzt nicht zum Frieden
gekommen, wenn Erich nicht die Nachricht erhalten hätte, daß Schweden im
vollen Aufstande sei. Erst auf die Drohung der Hanseaten, mit den Schwe-
den gemeinschaftliche Sache zu machen, wurden die Unterhändler eins. Mit
den Freiheiten der vier Städte Lübeck, Hamburg, Wismar und Lüneburg,
die diesen Frieden stifteten, ward Alles auf den Fuß wie vor hundert Jahren
gesetzt, so daß namentlich in den drei Reichen dem deutschen Kaufmanne weder
mehr Zoll, noch an andern Zollstätten abgefordert werden durfte, als
vor hundert Jahren, d. i. als zur Zeit der größten Erniedrigung Dänemarks,
zur Zeit Gerhards des Großen. Adolf Viii. erhielt das Herzogthum Schles-
wig, so weit er es damals inne hatte (also ohne Hadersleben, Arröe, West-
Föhr und Nord-Sylt), auf Lebenszeit und für feine Erben noch auf zwei
Jahre nach seinem Tode. Nach Ablauf dieser Frist sollte die Streitfrage
zwischen der Krone und den Erben des Herzogs wieder vorgenommen werden
können. Das war der Wordingborger Friede vom 14. Juli 1435,
der einem dreißigjährigen Hader und einem zwanzigjährigen Kriege ein Ende
machte.
Das alte Lehnsverhältniß Holsteins zu Sachsen war im Laufe der Zeit
sehr erschlafft, und als das sächsische Herzogshaus sich in verschiedene Linien
theilte, ward es zweifelhaft, von welcher Linie Holstein ein Lehen sei. Als
nun diejenige Linie, welche sich als die lehnsherrliche ansah, ausstarb und die
andere mit ihren Ansprüchen vom Kaiser abgewiesen wurde, da begann der
Bischof von Lübeck, derselbe, der Heinrichs Sache in Ofen vertreten
hatte, im Trüben zu fischen. Er war bisher wegen seiner Eutinschen Be-
sitzungen ein Vasall der holsteinischen Grafen gewesen, und als solchen haben
wir ihn 1424 auf dem Landtage zu Bornhöved gesehen; dabei waren die
Grafen von Holstein die Schirmvögte von der Lübecker Kirche und wurden
als solche von dem jedesmaligen Bischof mit dieser Würde belehnt. Der
verschmitzte Bischof wußte nun dem Kaiser Siegmund die Sache so darzu-
stellen, als bedeute jene alte Belehnung mit der Schirmvogtei eine bischöf-
liche Landesherrlichkeit über die Grafschaft Holstein. Adolf war der Lehns-
streitigkeiten satt, die schon um seine Wiege gesummt hatten, und mochte