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1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 156

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
156 ein wenig Brei galt bald als ein besonderer Leckerbissen, und Hunde- und Pferdefleisch, vom Hunger gewürzt, ward gierig verzehrt, wenn man es nur haben konnte. Bisher hatte die Besatzung alle Entbehrung geduldig ertragen, weil sie auf Entsatz gehofft hatte. .Jetzt ward der Zustand unerträglich, und man fing an zu unterhandeln. Es ward der Burgmannschast freier Abzug mit allen ihren Habseligkeiten zugestanden, und auf diese Bedingung hin ward das Schloß (Duburg hieß es) übergeben (2. September 1431). Die Fürsten und ihre Verbündeten besetzten jetzt die Burg, stellten die zerschossenen Mauern und Wälle wieder her, wobei sie die Trümmer des steinernen Hauses benutzten, und belagerten und gewannen dann ohne große Mühe auch noch das andere Schloß bei Flensburg, Nienhus genannt, und das Schloß Rund Hof, das Erich von Krummendiek gehörte. Nach diesen Waffenthaten der Verbündeter! trat Waffenruhe ein; denn man war beiderseits erschöpft. Zu Horfens ward ein fünfjähriger Waffen- stillstand abgeschlossen und zu Svendborg und später zu Wordingborg um den Frieden unterhandelt. Es wäre aber auch jetzt nicht zum Frieden gekommen, wenn Erich nicht die Nachricht erhalten hätte, daß Schweden im vollen Aufstande sei. Erst auf die Drohung der Hanseaten, mit den Schwe- den gemeinschaftliche Sache zu machen, wurden die Unterhändler eins. Mit den Freiheiten der vier Städte Lübeck, Hamburg, Wismar und Lüneburg, die diesen Frieden stifteten, ward Alles auf den Fuß wie vor hundert Jahren gesetzt, so daß namentlich in den drei Reichen dem deutschen Kaufmanne weder mehr Zoll, noch an andern Zollstätten abgefordert werden durfte, als vor hundert Jahren, d. i. als zur Zeit der größten Erniedrigung Dänemarks, zur Zeit Gerhards des Großen. Adolf Viii. erhielt das Herzogthum Schles- wig, so weit er es damals inne hatte (also ohne Hadersleben, Arröe, West- Föhr und Nord-Sylt), auf Lebenszeit und für feine Erben noch auf zwei Jahre nach seinem Tode. Nach Ablauf dieser Frist sollte die Streitfrage zwischen der Krone und den Erben des Herzogs wieder vorgenommen werden können. Das war der Wordingborger Friede vom 14. Juli 1435, der einem dreißigjährigen Hader und einem zwanzigjährigen Kriege ein Ende machte. Das alte Lehnsverhältniß Holsteins zu Sachsen war im Laufe der Zeit sehr erschlafft, und als das sächsische Herzogshaus sich in verschiedene Linien theilte, ward es zweifelhaft, von welcher Linie Holstein ein Lehen sei. Als nun diejenige Linie, welche sich als die lehnsherrliche ansah, ausstarb und die andere mit ihren Ansprüchen vom Kaiser abgewiesen wurde, da begann der Bischof von Lübeck, derselbe, der Heinrichs Sache in Ofen vertreten hatte, im Trüben zu fischen. Er war bisher wegen seiner Eutinschen Be- sitzungen ein Vasall der holsteinischen Grafen gewesen, und als solchen haben wir ihn 1424 auf dem Landtage zu Bornhöved gesehen; dabei waren die Grafen von Holstein die Schirmvögte von der Lübecker Kirche und wurden als solche von dem jedesmaligen Bischof mit dieser Würde belehnt. Der verschmitzte Bischof wußte nun dem Kaiser Siegmund die Sache so darzu- stellen, als bedeute jene alte Belehnung mit der Schirmvogtei eine bischöf- liche Landesherrlichkeit über die Grafschaft Holstein. Adolf war der Lehns- streitigkeiten satt, die schon um seine Wiege gesummt hatten, und mochte
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