Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 162

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
162 Aus diesem Grunde sprach denn nun auch Graf Otto von Schauen- burg, „Junker" Adolfs Sohn, nicht blos Holstein, sondern auch Schleswig an, und dasselbe thaten die drei oldenburgischen Brüder; Christian aber erklärte Schleswig außerdem noch für ein an das Reich heimgefallenes Lehen. „Wäre ich nicht selber Erbe zum Herzogthum," sagte er, „so ist es in Ermangelung eines rechten Erben mir als dem Lehnsherrn verfallen," und diese Rede war für die schleswigholsteinische Ritterschaft die bedrohlichste von allen. Der König konnte irgend einen beliebigen Herrn, konnte sogar seine eigne Gemahlin mit Schleswig belehnen, ohne die Waldemarische Constitution zu verletzen, und Holstein, mochte es nun an die Brüder des Königs oder an die Schauenburger fallen, wäre dann wieder von Schleswig getrennt und selbst der Zerstückelung preisgegeben. Die Stimmen der Ritterschaft waren getheilt: die Ranzau's waren mit ihrem Anhang für Christian, die Pogwisch' und Brockdors's für den Schauenburger; aber das war Allen klar, man müsse sich auf einem gemeinsamen Landtage, wie er bisher freilich nicht vorgekommen, über einen gemeinsamen Landes- herrn verständigen. lieber den Vorberathungen waren seit dem Tode des Herzogs sieben Wochen vergangen. Am 22. Januar 1460 traten die Stände beider Lande in Neumünster zusammen, um sich über die Wahl eines Landesherrn zu berathen. Hier erschien auch Otto von Schauenburg mit zweien seiner Söhne und legte die Rechte seines Hauses dar. Die meisten Holsteiner er- klärten sich für ihn; die meisten Schleswiger dagegen für Christian oder einen seiner Brüder. Die Furcht war an beiden Seiten die Hauptlriebfeder; Jene fürchteten, daß Otto mit Hülfe der Hansestädte die Grafschaft, Diese, daß Christian mit seinen Dänen das Herzogthum verheeren werde. Da man zu einer Einigung nicht gelangen konnte, so ward beschlossen, am 11. Februar eine zweite Zusammenkunft in Rendsburg zu halten, zu welcher auch der Rath von Hamburg und Lübeck geladen werden sollte. Dießural fand der König nöthig, auch seine Ansprüche eigens vertreten zu lassen. Sein Bruder Gerhard entfaltete vor dem Landtage die Rechte der Oldenburger; von Schauenburger Seite erschien Junker Erich und ver- trat die Rechte seines abwesenden Vaters. Hamburg und Lübeck hatten auch Abgeordnete geschickt. Diese fanden aber nicht eine solche Aufnahme, wie sie dieselbe erwartet hatten. Denn während die Landstände auf dem Rathhause tagten, ließ man sie nicht zu, obwohl, wie sie recht gut wußten, Dänemarks Abgeordnete mit drinnen waren. Erst am Schluß der Verhand- lungen wurden sie herbeigerufen, und nun erklärten denn die Holsteiner dem Grafen Erich in Gegenwart der Hanseaten: daß sie nicht eher einen Herrn wählen würden, bis sie Rücksprache mit dem Könige genommen hätten. „Der König," sagten sie, „wird am 3. März einen Tag in Ripen halten und hat uns dahin eingeladen. Wir werden dort erscheinen, um zu hören, was er verlangt." Es ward nun beschlossen, vierzehn Tage nach Ostern einen Landtag in Lübeck zu halten. Dort würden der König, der Graf von Schauenburg und die Räthe beider Lande erscheinen; von beiden Seiten werde man da sein Recht darlegen, und wer das beste Recht habe, werde bei den Landen bleiben. Mit diesem Beschluß ging man in Rendsburg auseinander.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer