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1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 163

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
163 Bald aber ward es klar, daß man nur den Schauenburger und die Abgeordneten Hamburgs und Lübecks hatte beschwichtigen wollen; denn der Rendsburger Beschluß wurde nicht weiter berücksichtigt. Als man am 3. März, dem ersten Sonntage in der Fasten, in Ripen mit dem Könige zusammentraf, blieb es nicht dabei, sein Begehren zu hören; die dort erschienenen Mitglieder der schleswigholsteinischen Stände, die sich den Land- rath nannten, kehrten sich nicht an die Verabredung in Rendsburg und vollzogen auf eigne Hand die Wahl, und der Bischof Nicolaus von Schleswig verkündigte sie vom Ripener Rathhause herab mit lauter Stimme. „Der Rath der Holsten," rief er, „hat unfern gnädigen Herrn, den König Christian von Dänemark, zum Besten des Landes, zum Herzog von Schleswig und zum Grafen von Holstein erwählt." Mit tiefem Unwillen wurde die Kunde von diesem eigenmächtigen, vertragswidrigen Vorgänge in Hamburg und Lübeck ausgenommen, und die gleichzeitige Lübecker Chronik schickt dieser folgenschweren Handlung die un- willigen Worte nach: „Also wurden die Holsten Dänen, verschmähten ihren Erbherrn und gaben sich mit gutem Willen ohne Schwertschlag unter den König von Dänemark, wogegen ihre Vorfahren manches Jahr gewesen waren und es hinderten mit wehrhafter Hand. Denn sie führten manche Fehde und hatten manchen Streit mit den Dänen, worin ihnen die Städte mit großem Volk und großen Kosten behülflich waren, blos darum, daß sie keine Dänen sein wollten. Und mancher Herr und Fürst und hochgestellter Mann war darum im Streit geblieben, daß sie den Dänen nicht unterthan, sondern frei fein wollten. Und das Alles hatten die Holsten zu dieser Zeit vergessen und wurden freiwillig zu eigen; daran war die Gierigkeit der Holsten und die Verschlagenheit der Dänen schuld. Denn der König und sein Rath erkauften sie mit Geld und Gabe und mit mancherlei Ver- sprechungen; denn er versprach allen Schloßhauptleuten, sie sollten lebens- lang die Schlösser behalten. So wurden sie durch Eigennutz verblendet und überantworteten das gemeine Gut des Landes um kleinen Gewinnst. J'bnen ward aber nicht einmal gehalten, was ihnen versprochen war; denn der König nahm ihnen die Schlösser in demselben Jahr und setzte andere Leute darauf." Jndeß war Christian nicht ohne Bedingungen in den Besitz der Herrschaft gekommen. Der „Landrath" hatte nicht versäumt, sich von dem neuen Landesherrn die Fortdauer der Trennung des Landes von Dänemark, so wie auch eine freie, dem vereinigten Schleswigholstein gemeinschaftliche Verfassung auszubedingen. Den Wahlbedingungen gemäß stellte daher Christian I. sogleich nach seinem Regierungsantrit für sich und seine Nach- kommen zwei wichtige Freiheitsbriefe aus, am 6. März und 5. April 1460. Der erste Freiheitsbrief, die Wahlcapitulation vom 6. März, hat später die Aufschrift erhalten: „Das sind der Lande Privilegien, von dem alten König Christian besiegelt;" der zweite Freiheitsbries führt den Namen: „Eine tapfere Verbesserung der Freiheit." In dem ersten Freiheitsbriefe erklärt König Christian I.: „daß die Stände und Einwohner Schleswigs und Holsteins ihn gewählt haben als einen Herzog von Schleswig, Grafen von Holstein und Stormarn, nicht als einen König zu Dänemark, sondern als Landesherrn von Schleswig und Holstein." In beiden Urkunden 11*
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