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1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 190

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
190 von der Vergiftung frei und erklärte, daß nach dem Gesetz nur die Thaten, nicht die Gedanken strafbar wären. Das war natürlich dem König nicht recht. „Hätte ich so viele Vetter und Freunde im Rath, wie der Schloß- hauptmann," sagte er, „das Urtheil wäre schon anders gefallen; aber hätte der Oxe auch einen Hals so dick wie ein Ochs, er sollte ihn doch missen." Sogleich wurhen 12 Bauern aus der Umgegend ins Schloß gerufen; man steckte vor dem Schloßthor vier Lanzen auf, welche die Thingstätte bildeten. Die Zwölfe traten ein. Für Nichts galt das Wort der Handfeste, welches bestimmt, daß der Edelmann nur von Edelleuten gerichtet werden solle; für Nichts das Landrecht, welches die Bauern auf die Thingstätte, nicht auf den Schloßhof zum Gerichte wies. Torben ward herbeigeführt, der Schultheiß trat als Ankläger auf. Das Urtheil der Bauern lautete, wie der Spruch von geängstigten Männern lauten kann, die zwischen zwei Feuern stehen. „Wir richten ihn nicht, aber seine eignen Thaten richten ihn," erklärten sie. Vergeblich bat nun der ganze Reichsrath, vergeblich der päpst- liche Legat, vergeblich die Königin, die Letztere sogar fußfällig, um Gnade. Torben Ore ward öffentlich aus dem Gertrudenkirchhof enthauptet. Seitdem war der Bruch zwischen König und Reichsrath vollendet; die Handfeste lag in Todesnöthen, und Siegbritt war dem König unentbehrlicher als je. Wer von den Reichsräthen noch in den Geschäften bleiben wollte, mußte sich entschließen, ihr seine Aufwartung zu machen, wenn er auch einmal;erae Zeitlang frierend vor ihrer Thür stehen mußte, was öfters vorkam. Schweden war noch immer nicht wieder der Union beigetreten. Als nun aber innere Zwistigkeiten entstanden und eine Partei mit dem Erzbischof an der Spitze sich für die Wiederherstellung der Union erklärte, schien dem König der paffende Zeitpunkt gekommen, mit Waffengewalt gegen den schwedischen Reichsverweser vorzugehen, den der Papst in den Bann gethan hatte. Der erste Feldzug 1517 lief freilich unglücklich ab; beim zweiten aber kam er 1518 durch List und Wortbrüchigkeit in den Besitz von sechs Geißeln, deren einer Gustav Wasa war, und im dritten endlich, 1519, in welchem nicht nur Hülfstruppen seines Oheims, des Herzogs Friedrich, sondern auch 2000 Franzosen für ihn fochten, erreichte er glücklich seine An- erkennung als König von Schweden. Am 4. November 1520, an einem Sonntage, ward er in Stockholm feierlich gekrönt und versprach, daß Alles, was in Schweden gegen ihn und seine Vorfahren'geschehen sei, vergessen fein und gegen Niemand Rache ge- übt werden solle, und daß er nach den in Schweden geltenden Gesetzen und der Union gemäß regieren wolle. Dem Krönungsaet folgte nun ein drei- tägiges Fest, an welchem Schweden, Dänen und Deutsche Theil nahmen. Gleich den Tag darauf, am Mittwoch, begann ein Gelag von ganz anderer Art. Die angesehensten Schweden wurden in den großen Saal des königlichen Schlosses beschieden. Der dänenfreundliche Erzbischof mußte die Rolle eines Anklägers übernehmen. Christian hatte als König den Schweden verziehen; wenn ihn aber jetzt der Vertreter der Kirche anrief, die Beleidi- gungen zu rächen, welche dem Diener der Kirche widerfahren waren, fo war das eine zweite Sache, und Christian, der Vollstrecker des Bannes, mußte die Uebelthäter strafen. Und er strafte gern. Er wollte die Macht des schwedischen Adels brechen und er wußte, daß ihm darin der dänische Reichs-
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