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1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 226

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
226 trugen, worunter ganze Familien sich mit Stricken an einander festgebunden hatten, um ihr Schicksal zu theilen und auch im Tode nicht getrennt zu werden. Viele Menschen schwammen umher auf Tischen, Bänken und Balken, an welchen sie sich in ihrer Todesangst festgeklammert hatten, vor Kälte und Mattigkeit verschmachtend. Manche hingen todt in den Zweigen der Bäume. Die Zahl der Menschen, welche umkamen, wird auf 15,000 geschätzt. Allmählich sank das Meer zurück in seinen gewöhnlichen Wasserstand; dadurch ward es noch sichtbarer, wie groß die Verwüstung war. Kost- bare Deiche waren aus weite Strecken niedergerissen und weggewaschen, an ihrer Stelle zum Theil sogar große Vertiefungen in die Erde gehöhlt; eine reiche Ernte war fortgespült und vernichtet; Tausende von Hausthieren waren ertrunken; ein großer Theil des Landes war unwiederbringlich von den Wellen verschlungen. Der größte Theil der ehemaligen Insel Nord- strand (die ganze Mitte derselben, zwischen Pellworm und dem jetzigen Nord- strand) ist vom Meere bedeckt geblieben. Nur ein Viertel etwa ward den Fluthen wieder abgewonnen. — Herzog Friedrich, der durch diese Fluth fast den zehnten Theil des Gottorfer Gebiets einbüßte, ergriff noch dazu nicht die passendsten Maßregeln; er zwang die noch übrigen verarmten Ein- wohner zu neuen Eindeichungen, die aber sogleich wieder von den Fluthen zerstört wurden. In den nächsten Jahren gelang es nur, den westlichen Theil des ehemaligen Nordstrandes, die jetzige Insel Pellworm, wieder den Fluthen abzugewinnen. Die Eindeichung eines östlichen Stücks, der jetzigen Insel Nordstrand, erfolgte erst zwanzig Jahre später. Der Herzog verfuhr dabei mit der größten Härte und Ungerechtigkeit gegen die Bewolmr und Eigen- thümer der Landstücke. Da dieselben in ihrer damaligen Lage nicht vermö- gend genug waren, die Eindeichungen zu übernehmen, so überließ er 1652 alles Land an eine holländische Gesellschaft, welcher er zugleich freie Aus- übung des katholischen und des reformirten Gottesdienstes und freie Einrichtung ihrer bürgerlichen Verfassung gestattete. Den bisherigen Eigenthümern wurde wider alles Recht ihr Land ohne Entschädigung ge- nommen; nur ihre Häuser sollten ihnen bezahlt werden, wenn die neuen Eigenthümer sie behalten wollten, sonst sollten dieselben abgebrochen und weggeschafft werden. Als der Befehl, den neuen Anbauern das Land zu übergeben, den Einwohnern in der Kirche verkündigt wurde, brach die ganze Gemeinde in Thränen aus. Was ihnen das fühllose Meer gelassen, das raubte ihnen der habsüchtige Landesherr. Sechs. Jahre später (1640) erhielt das Gebiet der beiden schleswig- holsteinischen Landesherren einen Zuwachs. Ein Stück von Holstein hatte feit der Theilung von 1294 unter den Nachkommen der Schauenburger Grafen gestanden, die 1460 bei der Herzogswahl dem Oldenburger Christian hatten weichen müssen — die Herrschaft Holstein-Pinneberg. Als nun am 15. November 1640 Otto Tl, der Letzte seines Stammes, ohne männliche Erben starb, nahm Christian Iv. sofort die Herrschaft Pinneberg in Besitz und theilte dieselbe mit Friedrich Iii. Der König nahm das größte Stück, und der Herzog erhielt das Amt Barmstedt. Die beiden Landesherren konnten freilich keinen Erbvertrag vorweisen; aber sie behaupteten, das herrenlose Stück Land gehöre zu d em Herzogthum Holstein, das einst ihr
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