1866 -
Schleswig
: Schulbuchh. Heiberg
- Autor: Dücker, Johann Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Schleswig-Holstein
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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Die ganze Anlage kam auf reichlich 2\ Millionen Thaler Courant zu stehen;
denn es mußten sechs kostspielige Schleusen eingerichtet werden, da die Höhe
des Wasserstandes in den verbundenen Meeren eine sehr verschiedene ist.
Dafür hatte man 5 Meilen Landes durchgraben und schiffbar gemacht;
Rendsburg war zur Seestadt geworden; wo sonst der Pflug seine Furchen
zog, schwebten jetzt majestätisch die zahlreichen Segel dahin, und wenn sich
auch nicht alle Hoffnungen erfüllten, die man an das Unternehmen knüpfte,
so haben doch seitdem Tausende von Schiffen das gefahrvolle Kattegat meiden
und rasch und sicher von einem Meer in das andere gelangen können (jähr-
lich 4000 Schiffe).
2. Das Kirchenwesen (1797).
Die Reformation ist nur nach und nach in den Herzogthümern eingeführt
worden, und daher herrschte in den kirchlichen Gebräuchen eine große
Ungleichheit. Bis zu Heinrich Ranzau's Zeiten und noch später pflegte man
sich der plattdeutschen Mundart beim Gottesdienst zu bedienen, und die
gottesdienstlichen Gebräuche in den einzelnen Gemeinden waren so verschieden,
daß kaum zwei Kirchen sich gleicher Liturgie bedienten.
Im Jahre 1797 erschien nun eine neue Agende mit königlicher Be-
stätigung, die der Generalsuperintendent Adler von Schleswig nach Rück-
sprache mit dem holsteinischen Generalsuperintendenten Callisen ausgearbeitet
hatte. Die Einführung der in dieser Agende vorgeschriebenen liturgischen
Gebräuche sollte nach und nach geschehen und innerhalb eines Jahres beendigt
sein. Die vorgeschriebenen Formulare wollten aber den Gemeinden nicht
gefallen. „Man dürfe jetzt den alten Glauben nicht mehr singen," sagte
man, „das alte Vaterunser nicht mehr beten, den alten Segen nicht mehr
empfangen; man werde Wohl bald auch Taufe, Abendmahl und Bibel
abschaffen und das Volk zu Heiden machen, wie die Franzosen wären." In
vielen Kirchen kam es zu Unterbrechungen des Gottesdienstes, und an
einzelnen Orten, z. B. in Bau und Rellingen, zu gewaltthätigen Auftritten.
Da erklärte denn die Regierung in einem Patent vom 26. Januar 1798,
„daß sie es keineswegs zugeben werde, daß eine andere Religion gelehrt
Werde. Sie wolle dem Gewissen durch die Agende keinen Zwang auflegen,
und jede Gemeinde, der die bisherige Form des Gottesdienstes lieber sei,
möge bis auf Weiteres dabei bleiben." In Folge dieser Verfügung ist die
Agende nie allgemein in den Herzogthümern herrschend geworden, sie ist
vielleicht in keiner einzigen Kirche vollständig in Anwendung gekommen; doch
haben die liturgischen Gebräuche sich in der Folge mehr oder weniger nach
ihr umgestaltet.
3. Das Heerwesen (1800).
Zur Zeit der Schauenburger war jeder waffenfähige Mann zur Landes-
vertheidigung verpflichtet; die Edelleute verthcidigten ihre Burgen, die
Bürger ihre Städte; Adlige, Bauern und Bürger folgten in eigner Rü-
stung und auf eigne Kosten dem Aufgebot ihres Landesherrn, wenn das
Vaterland bedroht war; denn die Vertheidigung des Landes ruhte ursprüng-
lich auf den G r un d stü ck e n.
Darauf folgte die Zeit der Werbung en; der Krieg ward ein Hand-