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1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 276

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
276 Die ganze Anlage kam auf reichlich 2\ Millionen Thaler Courant zu stehen; denn es mußten sechs kostspielige Schleusen eingerichtet werden, da die Höhe des Wasserstandes in den verbundenen Meeren eine sehr verschiedene ist. Dafür hatte man 5 Meilen Landes durchgraben und schiffbar gemacht; Rendsburg war zur Seestadt geworden; wo sonst der Pflug seine Furchen zog, schwebten jetzt majestätisch die zahlreichen Segel dahin, und wenn sich auch nicht alle Hoffnungen erfüllten, die man an das Unternehmen knüpfte, so haben doch seitdem Tausende von Schiffen das gefahrvolle Kattegat meiden und rasch und sicher von einem Meer in das andere gelangen können (jähr- lich 4000 Schiffe). 2. Das Kirchenwesen (1797). Die Reformation ist nur nach und nach in den Herzogthümern eingeführt worden, und daher herrschte in den kirchlichen Gebräuchen eine große Ungleichheit. Bis zu Heinrich Ranzau's Zeiten und noch später pflegte man sich der plattdeutschen Mundart beim Gottesdienst zu bedienen, und die gottesdienstlichen Gebräuche in den einzelnen Gemeinden waren so verschieden, daß kaum zwei Kirchen sich gleicher Liturgie bedienten. Im Jahre 1797 erschien nun eine neue Agende mit königlicher Be- stätigung, die der Generalsuperintendent Adler von Schleswig nach Rück- sprache mit dem holsteinischen Generalsuperintendenten Callisen ausgearbeitet hatte. Die Einführung der in dieser Agende vorgeschriebenen liturgischen Gebräuche sollte nach und nach geschehen und innerhalb eines Jahres beendigt sein. Die vorgeschriebenen Formulare wollten aber den Gemeinden nicht gefallen. „Man dürfe jetzt den alten Glauben nicht mehr singen," sagte man, „das alte Vaterunser nicht mehr beten, den alten Segen nicht mehr empfangen; man werde Wohl bald auch Taufe, Abendmahl und Bibel abschaffen und das Volk zu Heiden machen, wie die Franzosen wären." In vielen Kirchen kam es zu Unterbrechungen des Gottesdienstes, und an einzelnen Orten, z. B. in Bau und Rellingen, zu gewaltthätigen Auftritten. Da erklärte denn die Regierung in einem Patent vom 26. Januar 1798, „daß sie es keineswegs zugeben werde, daß eine andere Religion gelehrt Werde. Sie wolle dem Gewissen durch die Agende keinen Zwang auflegen, und jede Gemeinde, der die bisherige Form des Gottesdienstes lieber sei, möge bis auf Weiteres dabei bleiben." In Folge dieser Verfügung ist die Agende nie allgemein in den Herzogthümern herrschend geworden, sie ist vielleicht in keiner einzigen Kirche vollständig in Anwendung gekommen; doch haben die liturgischen Gebräuche sich in der Folge mehr oder weniger nach ihr umgestaltet. 3. Das Heerwesen (1800). Zur Zeit der Schauenburger war jeder waffenfähige Mann zur Landes- vertheidigung verpflichtet; die Edelleute verthcidigten ihre Burgen, die Bürger ihre Städte; Adlige, Bauern und Bürger folgten in eigner Rü- stung und auf eigne Kosten dem Aufgebot ihres Landesherrn, wenn das Vaterland bedroht war; denn die Vertheidigung des Landes ruhte ursprüng- lich auf den G r un d stü ck e n. Darauf folgte die Zeit der Werbung en; der Krieg ward ein Hand-
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