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1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 297

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
297 Herzogthümern die Weiberlinie des altern königlichen Hauses erbberechtigt sein sollte. Christian Viii. war Gesammtstaatsmann; das hinderte ihn aber nicht, auch die Umtriebe der Eiderdänen in manchen Stücken zu begünstigen. So wurden 1842 die alten schlcswigholsteinischen Regimenter umge- formt und fester mit der dänischen Armee verbunden; ihre alten Namen verschwanden und mußten den Nummern Platz machen, die sich an die dänischen anschlossen; die schleswigsche und holsteinische Fahne, der goldene Löwe auf blauem Felde und das silberne Nesselblatt, mußte dem Danebrog Weichen. „Das weiße Kreuz auf rothem Grunde," sagte der König in Rendsburg zu den neu formirten Soldaten, „hat von jeher für ein Denkmal der Treue gegen Gott und den König gegolten." Der Fahnen- tausch ward aber von den Soldaten bitter empfunden, und die alten Unterofficiere weinten, als statt ihrer alten reichgestickten seidenen Fahnen der Danebrog über ihnen flatterte. So wurden auch die Civilbeamten angewiesen, in Dienstuniform stets die dänische Kokarde zu tragen. Nur die Zollbeamten retteten noch das schleswigholsteinische Wappen auf ihren Unisormknöpfen, freilich nur auf 4 Jahre, wo diese mit gelben glatten Knöpfen vertauscht werden mußten. Die Luft wurde immer dumpfer, immer schwüler; die Absicht der Negierung war nicht zu verkennen. Aber auch die Wünsche der Herzog- thümer traten immer deutlicher hervor; man war nicht gewillt, sich seine Selbstständigkeit gutwillig nehmen zu lassen. Aus allen Thcilen beider Herzogthümer gingen zahlreiche Petitionen und Adressen mit vielen tausend Unterschriften an die holsteinische Ständeversammlung ein, welche im October 1844 eröffnet worden war, und es wurde von dieser Ständever- sammlung auf Antrag des Grafen Friedrich von Reventlow, Prälaten des adligen Klosters Preetz, mit Einstimmigkeit die berühmte Adresse an den König vonr 21. December 1844 beschlossen, in welcher die Rechte des Landes klar dargelegt wurden: „Die beiden Herzogthümer sind selbstständige Staaten; der Mannsstamm herrscht in den Herzogthümern; die Herzogthümer sind fest mit einander verbundene Staaten." Niemand hat wohl die damalige Stimmung des Landes deutlicher ausgesprochen, als der Dichter unsers Nationalliedes, Chemnitz, der dieses Lied am 25. Juli 1844 dichtete. Als im folgenden Jahr der Gebrauch aller schleswigholsteinischen Fahnen bei festlichen Aufzügen unter- sagt wurde, war das herrliche Lied bereits in Aller Mund, und es hat nicht wenig dazu beigetragen, den Muth der Schleswigholsteiner im Kampf gegen die dänischen Uebergriffe zu stählen und das nationale Bewußtsein unsers Volkes, das zu Lornsens Zeiten so tief gesunken schien, zu beleben. Der Sohn des Königs, der Kronprinz Friedrich, war, obgleich zum zweiten Mal verheirathet, nicht beerbt. Der Augenblick, wo dieser letzte Sprößling des dänischen Königshauses die Augen schließen würde, hatte bisher in den Augen der Schleswigholsteiner als die Stunde der Erlösung von dem dänischen Joch gegolten, und im Hinblick auf diese Stunde hatte der Dichter gesungen: Harre aus, mein Vaterland. Wie Hannover sich von England schied, als hier mit der Königin Victoria die weibliche Linie auf
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