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1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 298

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
298 den Thron gelangte, so mußte es nach deutschem Recht auch mit Schleswig- holstein und Dänemark geschehen; Schleswigholstein mußte ein selbstständiger Staat unter dein Herzog von Augustenburg werden. Im Hinblick auf diesen unvermeidlichen Fall wollte aber der König eben vor seinen: Lebensende noch ein sicheres Fundament für seine Lieblings- idee, den dänischen Gesammtstaat, gewinnen. Darum hatte er bisher der dänischen Partei, obgleich sie auch in Dänemark nach freisinnigen Einrich- tungen strebte und die unumschränkte Königsgewalt anzutasten wagte, freien Spielraum gelassen; darum hatte er die Bewohner der Herzogtümer durch allerlei Kleinlichkeiten an den Gesamn:tstaatsgedanken zu gewöhnen gesucht; darum erließ er jetzt am 8. Juli 1846 den bekannten offenen Brief, in welchem er erklärte: „daß nach den auf seinen Befehl vorgenommenen Untersuchungen für das Herzogthum Schleswig und das Herzogthum Lauenburg die Erbfolge des Königsgesetzes unzweifelhaft gelte; daß er sich wegen der hinsichtlich einiger Theile von Holstein obwaltenden Verhältnisse gehindert sehe, sich mit gleicher Bestimmtheit über die Staatserbfolge in dem Herzogthum Holstein auszusprechen, jedoch unablässig bemüht sein werde, diese Hindernisse zu beseitigen und die vollständige Anerkennung der In- tegrität eines dänischen Gesammtstaats zuwege zu bringen; doch solle der Selbstständigkeit Schleswigs, soweit sie bisher von ihm anerkannt worden sei, dabei nicht zu nahe getreten werden." Es läßt sich denken, daß dieser offene Brief eine ungeheure Aufregung und entschiedene Proteste hervorrief. Am 15. Juli war die holsteinische Ständeversammlung zusammen- getreten, irnd an diese wandte sich nun das Volk der Herzogthümer in zahlreichen Petitionen und Adressen, so sehr es auch die Regierung durch Befehle an die Polizeibeamten zu verhindern suchte. Die Ständevcrsamm- lung beschloß eine Adresse an den König, in welcher sie sich mit allem Ernst gegen den Inhalt des offenen Briefes aussprach. Der königliche Kommissar verweigerte aber die Annahme derselben, und so sandten denn die Stände eine Beschwerde an den deutschen Bundestag, weil ihr das nach der Ver- fassung ihr zustehcnde Recht der Bitte versagt werde. Nachdem das geschehen War, gingen die Abgeordneten auseinander. Die Glieder der jüngern königlichen Linie, denen das Erbrecht auf die Herzogthümer zustand, protestirten ebenfalls gegen die Auffassung des Königs. Der älteste Sohn des schon 1806 protestirenden Herzogs von Augustenburg, Christian, war kurz vor der Veröffentlichung des offenen Briefes noch zum Besuch seines königlichen Schwagers in Kopenhagen gewesen und hatte demselben seine beiden am 17. Juni eonfirmirtcn Söhne vorgestellt. Von dem, was den König ganz beschäftigte, ward dem Herzog Nichts mitgetheilt. Der König war außerordentlich liebenswürdig und ernannte die beiden Söhne des Herzogs zu Obristlieutenauts a la suite. Der Herzog reiste von Kopenhagen weiter nach Schweden, um dort Güter zu kaufen. Als er in das königliche Schloß zurückkehcte, fand er in dem für ihn bestimmten Zimmer ein Exemplar des offenen Briefes und ein in dänischer Sprache abgefaßtes Schreiben des Königs, in welchem Christian den Herzog anf- forderte, sich, wenn er seine Rechte gekränkt glaube, nicht an Andere, son- dern an den König selbst zu wenden. Auch kam ein königlicher Vertrauter
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