1866 -
Schleswig
: Schulbuchh. Heiberg
- Autor: Dücker, Johann Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Schleswig-Holstein
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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wohl sie nicht zu ihrem Schuh, sondern zu ihrer Unterjochung unternommen
wurden, beitragen.
Nur in Betreff Holsteins ward scheinbar nachgegeben. Es ward aus
dem Gesammtstaat entlassen und erhielt eine eigne Regierung, die zu Plön
ihren Sitz nahm. Männer, d'e im Lande jedes Ansehens und Vertrauens
entbehrten, sollten die holsteinischen Angelegenheiten leiten — natürlch wie
man es in Kopenhagen für gut fand. So hatte man also einen Gesammt-
staat ohne Holstein oder, was dasselbe ist, ein Dänemark bis an die Eider,
wie es das „junge Dänemark" so lange ersehnt und erstrebt hatte.
Jetzt war nur noch übrig, für Dänemark-Schleswig eine gemeinsame
Verfassung zu geben, eine Maßregel, welche die Einverleibung Schleswigs
vollendete. Eine solche Verfassung ward nun dem Reichsrath am 29. Sep-
tember 1863 vorgelegt.
Da konnte der Bund nicht länger in seiner Passivität verharren. Seine
Drohungen hatten keinen Wandel geschafft, höchstens die Sache verschlimmert;
so beschloß er denn am 1. October die Erecution. Deutsche Truppen sollten
Holstein besetzen, deutsche Kommissaire das Land verwalten, um die Rechte
des Bundes zu wahren.
Das schreckte aber das kleine übermüthige Dänemark nicht. Der Reichs-
rath ging ruhig an seine Arbeit — die Berathung einer Verfassung für
Dänemark-Schleswig, und vollendete dieselbe am 13. November. Es fehlte
nur noch die Unterschrift des Fürsten.
Ii. Die Retter.
Da legte sich die Vorsehung selber ins Mittel. Friedrich Vii. hielt
sich im Herzogthum Schleswig auf Schloß Glücksburg auf und machte von
dort aus Ausflüge nach andern Oertern im Herzogthum. Sein Interesse
für Alterthümer führte ihn oft liaci) dem Moor von Brarup, in welchem
schon manch schöner Fund gemacht war. Als er Anfang November bei rauher
Witterung von einem solchen Ausflüge zurückkehrte, erkrankte er an der
Gesichtsrose. Sein Zustand verschlimmerte sich von Tag zu Tag; am
15. November, dem ersten Tage nach der Geburt der neuen Verfassung, war
der Zwingherr Schleswigholsteins, der Letzte seines Stammes , eine Leiche.
Das verhaßte Band, das die Herzogthümer an Dänemark knüpfte, war zer-
rissen; das Glockengelänte, das man auf Befehl der Regierung täglich in den
Herzogthümern hörte, verkündigte den Bewohnern, daß die Stunde der Er-
lösung aus dänischer Knechtschaft gekommen sei, und rief über Stadt und
Land: D er H err d e r H e.e r s ch a a r e n wird Euch erretten.
Der nächste Erbe des fchleswigholsteinischen Thrones, der Herzog
Christian von Augustenburg, hatte sich bei dem Verkauf seiner Güter die
Hände gebunden; der älteste Sohn dieses Fürsten aber, Prinz Friedrich von
Augustenburg, zu dessen Gunsten der Vater jetzt auf die Herzogthümer ver-
zichtete, trat an seine Stelle. Er hatte in den Jahren der Erhebung mit
seinem Volke gekämpft, war mit den übrigen Gliedern seines Hauses seit
1851 aus seinem Vaterlande verbannt und erließ nun — am 16. November
— von Schloß Dölzig in Schlesien aus eine Proklamation an die Schleswig-
Holsteiner. „Von derueberzeugung durchdrungen, daß mein Recht Eure
Rettung ist," schrieb er, „gelobe ich für mich und mein Haus zu Euch zu