1866 -
Schleswig
: Schulbuchh. Heiberg
- Autor: Dücker, Johann Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Schleswig-Holstein
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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stehen, wie ich in der Schlacht zu Euch gestanden, mich nicht zu trennen von
Euch und Eurem Rechte" — beschwor das zur Zeit der Erhebung prokla-
mirte Staatsgrundgesetz der Herzogthümer und ries die deutschen Regierungen
zum Schutz seiner Rechte auf.
Der Protokollkönig Christian Ix. gab zwei Tage später dem Rechte des
Landes den Todesstoß und Unterzeichnete die neugeborne Verfassung für
Dänemark-Schleswig. Er oder vielmehr sein kecker Minister Hall mochte
aber eine neue Erhebung der Herzogthümer ahnen, vielleicht auch einen be-
waffneten Einsall des rechtmäßigen Thronerben fürchten, genug, sie eilten,
das wehrlose Land zu knebeln. Beamte und Geistliche, in Schleswig sogar
die Lehrer, wurden aufgefordert, dem neuen König sofort den Eid der Treue
zu schwören, ein Verlangen, dem in Schleswig natürlich Viele, in Holstein
aber nur Wenige nachkamen. Außerdem wurden die Herzogthümer von dä-
nischen Soldaten besetzt. Was an dem Recht des neuen Herrschers fehlte,
sollte durch die Gewalt ergänzt werden. Das Volk aber harrte schweigend
seiner Erretter.
Kurz vor Weihnachten überschritten die Bundestruppen, Sachsen
und Hanoveraner unter General v. Hake, die Grenze und die deutschen Kom-
missaire Könneritz und Rieper kamen ins Land. Die Dänen fingen an,
Holstein zu räumen und Holstein bekam Lust. Wo die Dänen einen Ort
verließen, da kamen die schleswigholsteinischen Fahnen zum Vorschein, da
sammelten sich die Einwohner auf den Marktplätzen und sangen: Run danket
Alle Gott!, da ward Friedrich Viii. als rechtmäßiger Landesherr ausgerufen,
da stimmte Groß und Klein das Rationallied an. Die Kommissaire und
die Bundestruppen wehrten diesen Kundgebungen nicht, und letztere wurden
überall mit Jubel empfangen. Am 27. December, das nordöstliche Holstein
war noch von den Dänen besetzt, versammelten sich zu Elmshorn zwischen
zwanzig- und dreißigtausend Schleswigholsteiner aus allen Theilen des Lan-
des und erwählten den Prinzen von Augustenburg, Friedrich Viii., den recht-
mäßigen Herzog von Schleswigholstein, zu ihrem Fürsten mnd riefen ihn
ins Land.
Er kam, bevor ihn noch die abgesandte Deputation erreicht hatte, be-
trat bei Glückstadt den vaterländischen Boden und nahm seinen Sitz in Kiel.
Kaum war seine Ankunft im Lande bekannt geworden, so erschienen Deputa-
tionen aller Stände aus allen Theilen des Landes und brachten ihrem ge-
bornen und erkornen Fürsten ihre Huldigung dar, frei und freudig bekennend,
daß Schleswig-Holstein ein Recht habe, los von Dänemark und aus ewig
ungetheilt zu sein, seinem angestammten Fürstenhause treu zu bleiben und
somit dem Herzog mit ungetheiltem Herzen anzuhangen.
Das Unternehmen des Bundes war nur eine halbe Maßregel; theils
schien es, als ob der Bund von der Voraussetzung ausgehe, der neue König
von Dänemark sei auch der rechtmäßige Landesherr für Schleswigholstein,
theils erstreckte sich die Erecution nur auf Holstein; die Bundestruppen
machten an der Eider Halt und überließen Schleswig den Händen seiner
Peiniger. Da galt es denn, den Deutschen Bund zu spornen. Er hatte
den Londoner Traktat vom 8. Mai 1852 nicht anerkannt; er konnte die
Lostrennung der Herzogthümer fordern. Die Herzogthümer entsandten
daher Bittschriften und eine zahlreiche Deputation nach Frankfurt, um den