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1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 315

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
315 stehen, wie ich in der Schlacht zu Euch gestanden, mich nicht zu trennen von Euch und Eurem Rechte" — beschwor das zur Zeit der Erhebung prokla- mirte Staatsgrundgesetz der Herzogthümer und ries die deutschen Regierungen zum Schutz seiner Rechte auf. Der Protokollkönig Christian Ix. gab zwei Tage später dem Rechte des Landes den Todesstoß und Unterzeichnete die neugeborne Verfassung für Dänemark-Schleswig. Er oder vielmehr sein kecker Minister Hall mochte aber eine neue Erhebung der Herzogthümer ahnen, vielleicht auch einen be- waffneten Einsall des rechtmäßigen Thronerben fürchten, genug, sie eilten, das wehrlose Land zu knebeln. Beamte und Geistliche, in Schleswig sogar die Lehrer, wurden aufgefordert, dem neuen König sofort den Eid der Treue zu schwören, ein Verlangen, dem in Schleswig natürlich Viele, in Holstein aber nur Wenige nachkamen. Außerdem wurden die Herzogthümer von dä- nischen Soldaten besetzt. Was an dem Recht des neuen Herrschers fehlte, sollte durch die Gewalt ergänzt werden. Das Volk aber harrte schweigend seiner Erretter. Kurz vor Weihnachten überschritten die Bundestruppen, Sachsen und Hanoveraner unter General v. Hake, die Grenze und die deutschen Kom- missaire Könneritz und Rieper kamen ins Land. Die Dänen fingen an, Holstein zu räumen und Holstein bekam Lust. Wo die Dänen einen Ort verließen, da kamen die schleswigholsteinischen Fahnen zum Vorschein, da sammelten sich die Einwohner auf den Marktplätzen und sangen: Run danket Alle Gott!, da ward Friedrich Viii. als rechtmäßiger Landesherr ausgerufen, da stimmte Groß und Klein das Rationallied an. Die Kommissaire und die Bundestruppen wehrten diesen Kundgebungen nicht, und letztere wurden überall mit Jubel empfangen. Am 27. December, das nordöstliche Holstein war noch von den Dänen besetzt, versammelten sich zu Elmshorn zwischen zwanzig- und dreißigtausend Schleswigholsteiner aus allen Theilen des Lan- des und erwählten den Prinzen von Augustenburg, Friedrich Viii., den recht- mäßigen Herzog von Schleswigholstein, zu ihrem Fürsten mnd riefen ihn ins Land. Er kam, bevor ihn noch die abgesandte Deputation erreicht hatte, be- trat bei Glückstadt den vaterländischen Boden und nahm seinen Sitz in Kiel. Kaum war seine Ankunft im Lande bekannt geworden, so erschienen Deputa- tionen aller Stände aus allen Theilen des Landes und brachten ihrem ge- bornen und erkornen Fürsten ihre Huldigung dar, frei und freudig bekennend, daß Schleswig-Holstein ein Recht habe, los von Dänemark und aus ewig ungetheilt zu sein, seinem angestammten Fürstenhause treu zu bleiben und somit dem Herzog mit ungetheiltem Herzen anzuhangen. Das Unternehmen des Bundes war nur eine halbe Maßregel; theils schien es, als ob der Bund von der Voraussetzung ausgehe, der neue König von Dänemark sei auch der rechtmäßige Landesherr für Schleswigholstein, theils erstreckte sich die Erecution nur auf Holstein; die Bundestruppen machten an der Eider Halt und überließen Schleswig den Händen seiner Peiniger. Da galt es denn, den Deutschen Bund zu spornen. Er hatte den Londoner Traktat vom 8. Mai 1852 nicht anerkannt; er konnte die Lostrennung der Herzogthümer fordern. Die Herzogthümer entsandten daher Bittschriften und eine zahlreiche Deputation nach Frankfurt, um den
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