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1. Die vorchristliche Zeit - S. 88

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
88 Die Israeliten. zu erhalten und das Leben den dreifachen Weg der Reinigung und Buße, der Uebnng im Glauben, der Einigung mit Gott zu führen. Die Bundeslade bewahrte die Gesetzes-Tafeln und diente mit dem über ihr errichteten Bundeszelt, dem einzigen Ort des Opfers, als Sinnbild für den gegenwärtigen, die Befolgung seines Willens überwachenden alleinigen Gott. Der als Stand abgesonderte Stamm der Leviten war zur Verrich- tung der heiligen Dienste bestimmt und erhielt aus der Familie Aarons die Priester, an deren Spitze Aaron selbst zuerst die Würde eines Hoheprie- sters bekleidete. Die Weihe des siebenten Tages erinnerte an das Schö- pfungswerk Gottes und ließ keine andere Selbftthätigkeit zu, als die Be- schäftigung mit Gott. Zeugniß von der Oberhoheit Gottes über allen Besttz gab das Aufhören der Feldarbeit im siebenten oder Sabbatjahre und in dem Jahre nach sieben Sabbatjahren; das letztere, das Jubeljahr ge- nannt, brachte verkaufte Grundstücke an die früheren Besitzer zurück und gallallen zu Knechten gewordenen Israeliten die Freiheit wieder, wodurch es lehrte, die selbstsüchtige Begier des Erwerbens dem Gehorsam gegen Gott zum Opfer bringen. Die drei Hauptfeste des Jahres, das Passah- fest, das Wochenfeft oder Fest des fünfzigsten Tages nach dem Passah, Pfingsten, das Laubhüttenfest, bewahrten nicht bloß das Andenken an den Auszug aus Aegypten, an die Offenbarung am Sinai und an das Zel- tenleben der Wüste, sondern versinnbildeten auch die Erlösung von der Knechtschaft der Sünde, die Einweihung in die Lehre Gottes und das Ge- nießen der Früchte der Offenbarung, bezeichneten also den Weg, welchen der Einzelne, wie den, welchen die Menschheit zu gehen hatte. Die Be- zeichnung dieser Stufenfolge kehrte wieder in den drei Abtheilungen des Bundeszeltes, dem Vorhofe, dem äußeren Heiligthume und dem Allerhei- ligsten, ja in den drei Theilen der hohepriesterlichen Kleidung, dein weißen Untergewande, dem blauen Obergewande, dem Epbod nebst Brustschild und Diadem. In seiner Gesammtheit aber trug das Gesetz, ungeachtet seiner Erhabenheit über alle von den heidnischen Völkern geschaffenen Verfassun- gen und alle bei ihnen vorfindlichen religiösen Lehren, auch ein Zeugniß in sich von einer bloß zeitlichen Bestimmung. Es ist also nicht bloß durch seine Vorbilder, sondern auch durch seine Unzulänglichkeit Hindeutung auf eine höhere Offenbarung der Zukunft. Wie die Belehrungen über Gott und überirdische Dinge nicht vollendet waren, trug auch das den Willen ord- nende Gesetz Spuren an sich, daß es mit Rücksicht auf die sittliche Schwäche des Geschlechtes gegeben und daher nur für eine gewisse Zeit bestimmt sei und sowohl durch höher gesteigerte sittliche Forderungen als durch aus- schließliche Beziehung der Vorschriften auf die höchsten Beweggründe ergänzt werden müsse. Wenn bei der Blödigkeit seines Geistes dem Volke, ungeachtet so vieler Anstalten zur Vereinigung mit Gott, die Lehre pon der Unsterblichkeit nicht dargelegt ist, wenn bei der Härte seines
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