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1. Die vorchristliche Zeit - S. 172

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
172 Die Griechen vor dem Kampfe mit den Persern. eutrückt waren, in ihrem ganzen Umfange dazu gehörten, sondern auch die von den Thessalern abhängigen Völker in ihm als mit den Thessa- lern gleich berechtigt erscheinen. Die unvordenkliche Zeit der Entstehung des Bundes ergibt sich auch daraus, daß er unter dem Einflüsse von Anschauungen, die von denen des geschichtlichen Griechenlands sehr ver- schieden waren, zu Stande gekommen sein muß. Wie in einer Zeit, die nur mit schwachem Widerschein in die Geschichte hereinleuchtet, vom Norden eine veredelnde Sitte verbreitet worden ist, muß in derselben auch ein mit priesterlichem Ansehn ausgerüsteter Gesetzgeber die Völker um den Pindus in einer Weise verknüpft haben, die dem noch in größerer Reinheit wirkenden delphischen Orakel Erfolge sichern sollte. Dieses Alterthum wird dadurch bezeichnet, daß, nach dem Namen der Amphiktponen, welcher Umwohner bedeutet, ein Heros Amphiktyon als Gründer der Einrichtung ersonnen worden ist, der ein Bruder des Hellen gewesen sei. 26. Sind alle diese frei erwachsenen Einrichtungen, durch welche sich ein Wechselverhältniß zwischen Staaten begründete, bei allem Er- folg, den sie für Nahrung und Belebung gemeinsamer Anschauungs- und Denkweise gehabt haben, doch für Vereinigung der Griechen zum Han- deln unvermögend gewesen, so hat die Ueberlegenheit einer Stadt, eines Staates, über andere durch mittelbare und unmittelbare Nöthigung Ver- bindungen geschaffen, die für Zeiten einer Mehrheit von Kräften ent- weder unwillkührlich die Richtung auf ein gemeinsames Ziel gaben oder sie durch Zwang für ein besonderes dienstbar machten. So ist Attika aus einer Anzahl selbstständiger Gemeinden zu einem Staate geworden, indem es durch Gründung einer Stadt, in welcher die Angelegenheiten aller sich entschieden, einen Mittelpunkt erhielt, von welchem eine an- ziehende und festhaltende Kraft ausging. Doch dieses Beispiel steht vereinzelt da und häufiger sind die Fälle, wo zwischen selbstständig blei- benden Gemeinwesen sich durch Bedürfniß und Gewöhnung eine Bundes- genossenschaft bildete, die, um ihren Zweck zu erreichen, in dem mächtigsten Gliede ihr Haupt fand, deren übrige Glieder aber unter dessen Leitung sich oft für lange Zeit in ein der Unterthänigkeit ähnliches Verhältniß herabgedrückt sahen. So hatte in Thessalien über die andern selbststän- digen Staaten der von Larissa einen Vorrang, weil der Kriegsbefehls- haber, der für das gesammte Thessalien unter dem Namen Tagos er- wählt zu werden Pflegte, meist ans dem in Larissa regierenden fürst- lichen Geschlechte der Aleuaden genommen wurde. Noch dauernder und entschiedener war der Vorrang, den in Böotien Theben behauptete. Er beschränkte sich nicht auf die Leitung gemeinsamer Unternehmungen und das Ansehn, welches in Folge davon auch für Zeiten der Ruhe dem leitenden Staate oder Vororte verblieb, sondern gestaltete sich zu
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