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1. Die vorchristliche Zeit - S. 177

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Griechen vor dem Kampfe mit den Persern- 177 Maß zurückgeführt wurde. Zu diesem Zwecke fand für den Spartiaten von Vollendung des siebenten Lebensjahres an ein beständiges Einüben und Beschulen statt, ihm die für die gemeinsamen Zwecke erforderliche Brauch- barkeit zu geben und ihn der Unabhängigkeit frei gewählter Thätigkeit oder eines eigenen Hausstandes fern zu halten und der Einzelne blieb auch über jene Uebungszeit hinaus unter immerwährender Ueberwachuug. Körperliche Uebungen gaben die zum Kriegsdienste nöthige Stärke und Ausdauer und die kriegerischen Uebungen sorgten für die Gewandtheit in Handhabung der Waffen und Ausführung der Bewegungen. Der Jüngling wurde an Unterdrückung jeder Kundgebung des Gefühls ge- wöhnt und hatte, wenn keine Thätigkeit von ihm verlangt wurde, eine scheue und unbewegliche Haltung zu zeigen. Es wurde Ehrgeiz für Er- tragung körperlicher Schmerzen geweckt und die bloß zur Uebung ange- stellten Kämpfe entzündeten sich zu Wuth und Grausamkeit. Eine Er- weiterung dieser Uebungen bildeten die Jagden, welche zuweilen auf Heloten angestellt wurden und vielen dieser Unglücklichen das Leben kosteten. Wie so zur Ausbildung der Tapferkeit der Mord, war zur Aus- bildung der List das Stehlen erlaubt, das nuräm Falle der Ertappung gestraft wurde. Um aber die Bewegungen des Körpers zu regeln, trat zu den übrigen körperlichen Uebungen Unterricht in chorischen Tänzen hinzu, wie sie bei den Festen der Götter angewendet wurden. Den Männern war jede auf Erwerb zielende Beschäftigung untersagt, der Gebrauch von Gold- und Silbergeld ausgeschlossen und der Verkehr mit Fremden dadurch erschwert, daß kein Bürger ohne Erlaubniß das Land verlassen durfte, die Ansiedlung von Fremden aber, wodurch anderswo der Stand der Metöken sich bildete, nicht gestattet wurde, ja zuweilen, wenn ein Aufenthalt von Fremden eine Zeit lang geduldet worden war, eine allgemeine Verweisung derselben, Tenelasie, statt fand. Die Mahl- zeiten der Männer waren gemeinschaftliche, Spssitien, zu welchen sie in Abtheilungen von bestimmter Zahl vereinigt waren und zu welchen jeder in bestimmtem Maße beizutragen hatte. Hierauf wurde so viel Gewicht gelegt, daß die Unfähigkeit, den Beitrag zu leisten, die Uebung der bür- gerlichen Rechte außer Kraft setzte. Welchen Triumph darin die Hin- gebung an den Staat über die persönliche Selbstständigkeit feierte, sprach sich in der Sage aus, daß die Einführung dieser Sitte dem Lpkurgus nur unter dem heftigsten Widerstande, wobei ein Jüngling mit Namen Alkander ihm ein Auge ausgeschlagen, gelungen sei. Diese Lpkurgische Disciplin erhielt in dem Volke eine große kriegerische Tüchtigkeit, förderte und stärkte seine Herrschaft über andere Völker, prägte ihm aber im Allgemeinen Rohheit auf und schloß es aus von der Theilnahme an der Entwicklung der griechischen Bildung. Sie macht die Rolle, welche Sparta in den folgenden Zeiten spielt, begreiflich, aber es bleibt uner- Ktescl, Weltgeschichte.!. 12
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