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1. Die vorchristliche Zeit - S. 191

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Griechen vor dem Kampfe mit den Persern. 191 der spartanischen in Gegensatz steht, fällt das Bemühen aus, dem Bür- ger in Anordnung seiner eigenen Angelegenheiten eine gewisse Selbst- ständigkeit zu sichern, die zur Selbstständigkeit führenden Lebensweisen zu begünstigen und die Geschäftsbetriebsamkeit zu ermuntern. Athen war auf dem Wege, durch Handel groß zu werden und zog eine Menge von Einwanderern an, aus welchen sich oft die Bürgerschaft durch Ver- leihung des Bürgerrechts vermehrte. Dadurch wurde jene Regsamkeit erhöht, mittelst deren Viele zu einer das Selbstgefühl steigernden Stellung gelangten und oligarchische Ansprüche mußten so immer unhaltbarer werden. Indem Solon diesem Streben helfend entgegen kam, förderte er im gesammten Leben eine Richtung, die sich in den bei Ordnung der Verfassung befolgten Grundsätzen kundgibt. 41. Die Annahme der solonischen Verfassung und der sie begleiten- den Gesetze scheint ohne Schwierigkeiten erfolgt zu sein. Desto schwie- riger war es, das ganze Staatsleben nach der gegebenen Anordnung umzugestalten und Solon entzog sich dem vielfachen Ansinnen, diese Schwierigkeiten zu lösen, durch Entfernung aus Athen. Es folgten seine Reisen, in deren Verlauf auch die Geschichte seines Aufenthalts bei Krösus, wenn sie nicht durch chronologische Schwierigkeiten zweifelhaft würde, hineinversetzt werden müßte. Was sich in Athen während dieser Zeit zutrug, ist unbekannt. Daß er auch nach seiner Thätigkeit keine dauernde Ruhe erwartete, zeigt sich in dem Gesetze, durch welches er jeden Bürger bei ausbrechendem Aufstande Partei zu nehmen verpflich- tete. Er wollte durch Beschleunigung der Entscheidung verhindern, daß die von ihm vorausgesehenen Kämpfe den ganzen Staat aus den Fugen brächten. 42. Die ausgleichende Solonische Verfassung hatte keine der beiden ursprünglichen Parteien befriedigt, während sie dem inzwischen zu immer höherer Bedeutung kommenden Stande der Handel und Gewerbe Trei- benden Zusagen mußte. Es regten sich daher bald wieder eine durch Solon's Neuerungen verletzte oligarchische und eine mit ihren Wünschen über dessen Neuerungen hinausgreifende demokratische Partei und als eine mittlere zwischen ihnen, den Bestrebungen jeder von ihnen abge- neigt, stand eine Partei von Anhängern gemischter Verfassung, wie die Solonische wirklich war. Obgleich in den beiden äußersten Parteien sich das Spiel der Zeit vor Solon wiederholte, hatten sich doch unter dem Einflüsse der Solonischen Bestimmungen die Bestandtheile der Parteien etwas verändert und während die zwei alten Parteien als die der Eu- patriden und des Volkes bezeichnet werden konnten, wurde jede der drei neuen nach der Gegend benannt, wo die Angehörigen der Partei nach Maßgabe ihrer Vermögens- und Lebensverhältnisse am zahlreichsten wohnten. Die Pediäer waren die reichen Grundbesitzer in der um Athen
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