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1. Die vorchristliche Zeit - S. 352

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
352 Das makedonische Reich unter den Antigoniden reichte in Areus' und Akrotatus' Zeit seinen Gipfel. In einer engen Wechselbeziehung mit solcher Ausartung der Sitte stand die Zunahme der Vermögensungleichheit. Die großen Verluste an Bürgern, welche Sparta in dem dritten messenischen Kriege, in dem peloponnesischen Kriege und in dem Kriege mit Theben erlitten, hatten die Zahl der Hände, in welchen sich der gesammte spartanische Grundbesitz befand, beträchtlich verringert. Wie groß die Ungleichheit des Besitzes in der kleinen Zahl nun war, zeigt sich daran, daß es einem Theile der Spar- tiaten an den Mitteln zur Führung der lpkurgischen Lebensweise nament- lich zur Bestreitung der Spssitien gebrach, woraus für sie im Gegensatz zu den Gleichen oder Homöen eine Schmälerung bürgerlicher Befugnisse hervorging. Ein fernerer Grund für Zunahme der Vermögensungleich- heit wird in einem Gesetze gefunden, welches in dem nächsten halben Jahrhundert nach dem peloponnesischen Kriege durch einen Ephoren Epi- tadeus bewirkt worden sein soll. Dadurch wurde zwar die Unverkäuflich- keit des Grundbesitzes nicht aufgehoben, aber eine Veräußerung durch Schenkung und letztwillige Verfügung gestattet. Wie ein solches Gesetz schon ein Uebergewicht der Neichen voraussetzt, gab es auch die Gelegenheit, das Vermögen durch Verschwägerung und Vermächtniß allmälig in weni- geren Händen zu vereinigen. Um die Zeit, da der achäische Bund in seiner Blüthe stand, war die Zahl der Spartiaten auf 700 herabgesunken und von ihnen besaßen 100 das gesammte spartiatische Grundeigenthum, während die übrigen, da ihnen Gewerbe zu treiben nicht erlaubt war, in Armuth schmachteten. So war der spartanische Staat zu einer Oli- garchie im strengsten Sinne geworden, da die das volle Bürgerrecht Genießenden ihren kleinen Kreis sorgfältig geschlossen hielten und die Ueberlegenheit, die ihnen der Reichthum gewährte, dazu benutzten, die Angelegenheiten des Staates in ihrem Sinne zu lenken und jeder auf Herstellung eines besseren Zustandes zielenden Maßregel vorzubeugen. Unter diesen Umständen war in gleichem Maße die Macht der Könige gesunken und die der Ephoren gestiegen. Da die Könige als Heerführer leicht außerhalb des Staatsgebietes mit denjenigen, die unter dem be- stehenden Zustande litten, nähere Verbindung anknüpfen konnten, benutzte die Oligarchie die Ephoren, bei deren Wahl sie ihren ganzen Einstuß geltend machte, zu einer Beschränkung der königlichen Macht, wodurch die Gefahr einer Rückkehr zu früheren Zuständen beseitigt werden sollte. Beendigung eines Krieges, Zurückberufung eines Königes, den sie zur Rechenschaft ziehen, ja absetzen konnten, war in den Händen der Epho- ren das Mittel, einer derartigen Gefahr nicht bloß für den Augenblick vorzubeugen, sondern auch die Könige immer abhängiger zu machen. Nichts desto weniger mußte, wenn der Druck der Oligarchie abgeworfen werden sollte, das Königthum das Werkzeug dazu sein. Der Zeitpunkt,
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