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1. Die vorchristliche Zeit - S. 388

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
388 Die Römer wahrend der Ausbildung ihrer Staatsverfassung erkennen läßt, die Deutlichkeit, womit die Verhältnisse des Staates zu andern Staaten hervortreten, geben seiner Regierung ein geschichtliche- res Licht, als es die vorhergehenden haben. Zwar finden sich in Be- zug auf einzelne Begebenheiten Spuren späterer griechischer Erfindung. So läßt man seinen jüngsten Sohn Sertus ihm die latinische Stadt Gabii, die nicht zum latinischen Bunde gehörte und seiner Herrschaft widerstrebte, unter Umständen erobern, in welchen sich die von Zopprus bei Eroberung Babylons angewandte List und der von dem milesischen Thrasybulus dem Periander gegebene Rath wiederholen. Solche Dinge betreffen aber nicht den Umriß, sondern die Ausführung des Gemäldes. Ein bestimmtes geschichtliches Ereigniß ist auch, obgleich in dem Einzel- nen der Erzählung sich innere Widersprüche finden, der Sturz des Herr- schers. Mit seiner gewaltthätig begründeten Macht sank das König- thum selbst dahin und das jüngst errichtete Gebäude römischer Herrlich- keit erlitt eine theilweise Zerstörung, aus der es nur allmälig wieder erstand. Das Ereigniß wird geknüpft an eine Belagerung der rutuli- schen Stadt Ardea. Im Lager stritten die Söhne des Königs mit ihrem Vetter Tarquinius Collatinus, der in dem sabinischen Collatia wohnte, über die Vorzüge ihrer Frauen. Ein nächtlicher Ritt nach Rom und Collatia entschied für Collatinus, da man dessen Frau Lucretia unter ihren Sklavinnen bei der Arbeit, die der übrigen bei Gelagen fand. Den Sertus Tarquinius verleitete die Bekanntschaft mit Lucretia zu einem Verbrechen gegen ihre Ehre und die an einer einflußreichen Fa- milie verübte Kränkung warf den zündenden Funken in den lange an- gehäuften Stoff der Unzufriedenheit. Lucretia berief ihren Gatten aus dem Lager und ihren Vater aus Rom, entdeckte ihnen die erlittene Schande und gab sich, um dieselbe nicht zu überleben, vor ihnen und den begleitenden Freunden mit einem Dolchstoße den Tod. Der Anblick ihrer auf den Markt gebrachten Leiche brachte Collatia in Aufruhr und dieser verbreitete sich nach Rom und in das Lager vor Ardea. Ein Beschluß der Curien entzieht dem Könige das Imperium, das Heer schließt mit Ardea, das doch in dem Handelsverträge mit Carthago als eine den Römern unterthänige Stadt erscheint, einen Waffenstillstand und tritt dem Curienbeschlusse bei. Tarquinius aber, dessen Gemahlin schon aus Rom geflohen, zieht sich mit seinen beiden ältesten Söhnen Titus und Aruns und einer Schaar von Getreuen nach Cäre zurück, während Sertus zu Gabii, wohin er sich retten will, wegen des an der Stadt begangenen Verrathes den Tod findet. So war das König- thum in Rom abgeschafft und die spätere Zeit betrachtete den 24. Februar als den Jahrestag der Königsflucht. So erhielt Rom 244 Jahre nach seiner Gründung, im Jahre 510 vor Ehr. Geb., zur Zeit als Hippias aus Athen vertrieben wurde, die Aufgabe, die Stürme, welche durch
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