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1. Bd. 1 - S. 40

1854 - Leipzig : Engelmann
40 Geschichte der alten Welt. auchjranier genannt, führen in der Geschichte den Namen Zend-Volk. Sie vertauschten frühe ihre Nomadenzuftände gegen das Kastenwesen, erlangten unter dem Priefterkbnig Dsjemschid die Einrichtungen eines Priesterstaats und bildeten das obenerwähnte (§.14.) auf Sonnen-und Sternendienst und astronomischen Beobachtungen beruhende dualistische Re- ligionssystem Z oroasters aus, das sie, nebst ihrer Rechtsverfassung ihren Ueberwindern, den Medern und Persern, mittheilten. Die andern er- hielten von dem Lande, das sie besetzten, den Namen Inder (Hindu's) oder Sanskritvolk von ihrer Sprache. Die minder kräftigen und we- niger gebildeten und bildungsfähigen Urbewohner wurden theils ausgerottet, theils als dienende Kaste behandelt, theils, wie die widerspenstigen Parias, als Unreine verabscheut und gemieden. Auch die Inder vertausch- ten frühe das Nomadenwesen mit den Kasteneinrichtungen, denen sie die strengste Prägung verliehen. Diese Absonderung nach Ständen bewirkte einerseits die Erhaltung der Nationaleigenthümlichkeiten und die Ausbildung des Ackerbaus und Gew erbwesens, anderer- seits hatte sie die Knechtung des Volkslebens und die Aus- schließung fremder Einflüsse zur Folge. §. 25. Indisches Wesen, a) Regierungs weise und Kasten. In- dien zerfiel in eine Menge kleiner Königreiche. Der König (Raja, Radscha) gehörte anfangs der Priesterkaste, spater der Kriegerkaste an; er hatte einen hohen Rath von Brahmanen um sich, dem die übrigen, gleichfalls dem Priesterstande angehörenden Beamten untergeordnet waren. Den Königen und den Brahmanen gehörte der Grund und Boden des Landes; die Bebauung geschah in Erbpacht gegen Entrichtung von Grundzins, Naturalienlieferungen und Dienstleistungen. Die Re chtspfleg e, wobei auch Gottesurtheile vorkamen, geschah nach Gewohnheitsrecht und wurde von erfahrenen Greisen geübt. Das mechanische und schwerfällige Kriegswesen, das bei der friedfertigen Natur des Inders von weni- ger Bedeutung war als in Militarstaaten, stand unter dem König, dem alle in Friedenszeit aufbewahrten Waffen und Kriegsgerathe zugehörten. — Die streng durchgeführte und festgehaltene Kafteneintheilung, die durch den Mythus von deren Entstehung auf die Schöpfung zurückgeführt und als göttliche Welt- ordnung hingestellt ward, hemmte die Fortentwickelung der Bildung und bewirkte, daß ein gewisser Grad der Cultur nicht überschritten ward, sondern Stillstand und Ruhe eintrat. Die mit Gütern, Ehren und Vorrechten, wie Steuerfreiheit, Aem- terbesitz u. dergl. reichlich bedachten Brahmanen ließen die übrigen Stande nicht aufkommen; die Krieger, denen gegen Sold und andere Vortheile die Beschützung und Vertheidigung des Landes oblag, bildeten sich erst zu einem be- sondern Stand aus, „als bei dem Vordringen in das mittlere und östliche Indien große Reiche entstunden, die eines geordneten, kriegerischen Schutzes bedurften;" sie arteten aber früh aus und behielten ihre Bedeutung nur in den kriege- rischen Stammen des Nordens (Radschputen und Mahratten); da jede Ver- mischung der Kasten mittelst Heirath oder andere Verbindungen strenge unter- sagt war und durch die der öffentlichen Verachtung preisgebende Ausstoßung der Schuldigen bestraft wurde, so konnte auf friedlichem Wege keine Veränderung in den Volkszustanden bewirkt werden, eine gewaltsame aber mußte an dem
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