1. Bd. 1
- S. 110
1854 -
Leipzig
: Engelmann
- Autor: Weber, Georg
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schulanstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
no
Geschichte der alten Welt.
ihre Zustimmung gaben, aber die Gelegenheit zur Zügelung des aufstrebenden
Volksgeistes zu benutzen beschlossen. Sie beauftragten nämlich einen aus
^624™ ihrer Mitte, den harten Drakon, mit der Abfassung von Gesetzen. Diese sie-
len aber so streng aus, daß man von ihnen sagte, sie seien mit Blut geschrie-
den. Auf jedes Vergehen war Todesstrafe gesetzt. Dadurch hofften die Edel-
leute das murrende Volk wieder in die frühere Abhängigkeit zu bringen;
allein sie irrten sich. Harte Kämpfe entstanden, wobei nicht nur der Bürger-
stand gegen die Eupatriden feindlich auftrat, sondern die letzteren auch unter
sich selbst in Hader und Parteiung' geriethen und ihre Macht schwächten. Der
Treubruch der Alkmäoniden, eines der großen Adelsgeschlechter gegen
6i2. Kylon's Anhang schändete die Ehre und untergrub das Ansehendes ganzen
®5°gi4on Standes*). Der Staat schwebte am Rande des Untergangs, als Solon,
einer der sieben Weisen, der seiner Vaterstadt zum Besitz von Salamis
verholfen und als Archon und Eupatride aus Kodros' Geschlecht das Ver-
trauen des Adels besaß und zugleich als Dichter und Volksfreund in hoher
Verehrung stand, denselben durch seine neue Gesetzgebung rettete. — Seine
Verfassung ist eine weise Mischung aristokratischer und demokratischer Ele-
mente. Denn während er durch die sogenannte Lastenabschüttelung
(Seisachthie) den Druck des Volks zu erleichtern suchte und alle Staats-
gewalt der Volksversammlung zutheilte, von welcher sowohl der mit
der Verwaltung betraute Rath der Vierhundert als die Richter
(Heliasten, Geschworene) nur Ausschüsse waren, sicherte er durch die
Eintheilung des Volks in vierklassen nach dem Grund -und
Steuer-Vermögen den Vornehmen, als den Reichern, einige Vorrechte,
behielt ihnen die Archontenwürde vor und setzte den aristokratischen Areio-
p ag, einen altehrwürdigen Gerichtshof, zum Hüter der Gesetze, Verfassung
und Sitten ein. — „Ohne die festen Grundlagen der Zuchourw" Sitte aus
dem Auge zu lassen, sprengte somit Solon die Fesseln, welche die Mehrzahl
des athenischen Volkes bis dahin in politischer und rechtlicher Unmündigkeit
gehalten hatten."
'*) Kylon, einem alten Adelsgeschlechte angehörend, nahm sich des Volkes an und
besetzte mit Hülfe des Tyrannen von Megara, seines Schwiegervaters, die Burg. Da ihn
aber das Volk wenig unterstützte, so gelang es den von dem Alkmäoniden Megakles
angeführten Edlen, sich der Akropolis wieder zu bemächtigen, worauf Kylon entfloh, seine
Anhänger aber, gegen die gegebene Zusage, an den Altären der Götter, zu denen sie
geflohen, getödtet wurden. Dieser Religionssrevel führte die Vertreibung der
596. fluchbeladenen Alkmäoniden und die Sühnung der Stadt durch den Seher
Epimenrdes von Kreta herbei, der durch manche heilsame Einrichtung der Solon'-
schen Gesetzgebung vorarbeitete.
§. 70. Durch Solons Lasten abschüttelung wurde den armem Bür-
gern (vermittelst einer Herabsetzung des Münzfußes, „die den Werth des vorhan-
denen baaren Geldes erhöhte, ohne die Summe der Schuldbriefe zu verändern")
ein Theil ihrer Schulden erlassen, das verpfändete Grundeigenthum freigegeben