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1. Bd. 1 - S. 226

1854 - Leipzig : Engelmann
226 Geschichte der alten Welt. hindern. Das dem Tarquin zugehörende große Feldstück an der Tiber wurde dem Mars geweiht und Mars selb (Oampus Martin) genannt. Es blieb unangebaut und diente zu Waffenübungen und Volksversammlungen, besonders als Wahlftätte. §. 146. Während der Befreiungskämpfe hatten die Plebejer den Pa- triziern kräftigen Beistand geleistet und dafür durch den Cónsul Valerius (Poplicola, Volksfreund) einige günstige Gesetze erlangt. Kaum waren die Patrizier aber durch den in Cumä erfolgten Tod Tarquins von der Furcht vor einer Rückkehr der Königsfamilie befreit, so achteten sie diese Bestimmun- gen nicht und übten rücksichtslos ihre Gerechtsame. Dazu gehörten vor Allem die strengen Schuldgesetze. Die Plebejer waren als freie Eigenthümer, wenngleich ohne Bürgerrecht (wie Freisassen oder Schutzbürger), zur Zah- lung der Grundsteuer und zum Kriegsdienst (Heerbann) ohne Sold und mit Stellung der Waffen und Rüstung verpflichtet. Standen sie nun im Felde, so wurde daheim ihr durch die Abtretungen an Porsenna geschmälertes Acker- land schlecht bestellt; Mißernten erzeugten Verarmung, und um der augen- blicklichen Noth zu entgehen, machten sie bei den Patriziern Schulden. Wenn nun der Plebejer den hohen Zins (10—12 Prozent) nicht zur Stunde bezahlte, so wurde er mit Leib und Gut Eigenthum des Gläubigers und mußte als dessen Knecht arbeiten, während seine Familie darbte. Die Patri- zier, die im Alleinbesitz des Gemeinlandes waren (§. 149.), ihre Güter von Clienten, die nicht in den Krieg zogen, bebauen ließen, von der Ver- mögenssteuer befreit waren, und die Kriegsbeute für sich behielten, blieben vor den Unfällen, welche die Verarmung der Plebejer herbeiführten, bewahrt. Als dieser Zustand zu drückend wurde und kein Gesetz den unglück- lichen Schuldner gegen den harten Gläubiger schützte, da verweigerten etwa 18,000 bewaffnete, zum Heerbann aufgebotene Plebejer den Gehorsam, be- 494. setzten den 1v2 Stunden von Rom entfernten heiligen Berg am Ufer des Anio, in der Absicht, eine neue Stadt zu gründen, und kehrten erst zurück, als ihnen der Abgesandte, Menenius Agrippa, durch die Fabel von den mit dem Magen hadernden Gliedern die Nachtheile eines solchen Zwistes ans Herz gelegt und ihnen Abstellung ihrer Beschwerden verheißen hatte. Sie erhielten Volkstribunen (Schirmvögte), anfangs fünf, zuletzt zehn, die als heilige und unverletzliche Beschützer ihrer Standesgenossen gegen alle den Plebejern schädliche Senatsbeschlüsse und Consulsprüche Einsprache (Veto) thun durften, und wenn dies nicht fruchtete, die Steuererhebung und den Heerbann hindern konnten. Zwei Gehülfen (Ae di len), welche die Markt- polizei übten und die Aufsicht über öffentliche Gebäude, Magazine u. dgl. m. führten, sollten Wucher und Uebertheuerung verhüten. Verschiedene Umstände kamen zusammen, um die Auswanderung nach dem heil. Berg herbeizusühren. Unter dem Consulat des Appius Claudius, der wie der ganze Stamm der Claudier, durch volksseindliche Gesinnung, durch Trotz und Hochmuth allge- mein verhaßt war, entzündete sich der gehäufte Brandstoff. „Ein Alter, aus dem Schuld- kerker entsprungen, in schmutzigen Lumpen, bleich und abgehungert, mit verwildertem
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