1. Bd. 1
- S. 245
1854 -
Leipzig
: Engelmann
- Autor: Weber, Georg
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schulanstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
Das Römerreich.
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mußten die Karthager schnell einen Frieden eingehen, worin sie aufsici-
lien und die benachbarten Inseln verzichteten und in die Zahlung einer groß-
ßen Entschädigungssumme für die Kriegskoften willigten.
Sicilien, „Italiens Kornkammer", wurde die erste römische Provinz, d. h. eine
mit Rücksicht aus die Staatskasse verwaltete „Kammerlandsch ast." Ein in eine
römische Provinz umgewandeltes Land erhielt von dem siegenden Feldherrn, mit Vorbehalt
der Senatsbestätigung, eine besondere Einrichtung und wurde dann von einem Pro-
prätor oder Proconsul nebst einem Legaten und Quästor verwaltet. Anfangs
wurden die Statthalter eigens zu der Stelle ernannt; später aber loosten die vom Amte
abtretenden Prätoren und Consuln um die, gewöhnlich auf ein Jahr übertragene,
Statthalterschaft. Diesen Proconsuln und Proprätoren stand außer der Verwaltung
auch die Rechtspflege und das Kriegswesen in den Provinzen zu. Die Rechtspflege
geschah nach dem von Jahr zu Jahr mehr ausgebildeten und vervollkommneten römi-
schen Rechte und in lateinischer Sprache, was für die fernen barbarischen Länder eine
Quelle der Cultur, aber auch der Bedrückung und Uebervortheilung wurde. Die aus den
Provinzen bezogenen Einkünfte der Römer waren mannigfacher Art; außer den Staats-
gütern, die sie in Gemcinland verwandelten und verpachteten, erhoben sie noch Grund- und
Personalstcuer an Geld oder Zehnten, Hutgeld von den öffentlichen Triften, Abgaben von
Berg- und Salzwcrken, Hafen- und Landzölle u. dgl. m. Die Steuern wurden nicht un-
mittelbar erhoben, sondern verpachtet (§. 179).
c) Der gallische Krieg. Die Karthager in Spanien.
§. 166. Während die Karthager nach dem Frieden mit ihren empörten
Miethtruppen einen dreijährigen Vernichtungskrieg zu führen hatten, der
ihr Gemeinwesen dem Untergang nahe brachte und nur durch Hamilkars
Kriegskunst sein blutiges, von schrecklicher Grausamkeit begleitetes Ende
erreichte, bemächtigten sich die Römer der den Puniern zugehörigen Inseln
Korsika und Sardinien nach schweren Kämpfen mit den halb-
wilden Einwohnern und entrissen alsdann den seeräuberischen Illyriern,
die einige römische Schiffe weggenommen und einen Gesandten getödtet
hatten, die Insel Kerkyra nebst den Städten Epidamnos (Dyr-
rhachium) und Apollonia. Die zweite Schließung des Ianustem-
pels, die in diese Zeit fällt und wodurch symbolisch ein allgemeiner Friede
angedeutet ward (die erste fand unter Numa, die dritte und letzte unter
Augustus statt), kann nur von kurzer Dauer gewesen sein, da schon um
226 ein furchtbarer Krieg mit den cisalpinischen Galliern, die er-
grimmt über die Gründung neuer Militärcolonien in ihrem Lande dem Vor-
dringen der Römer Schranken setzen wollten und zu demzweck ihre celtischen
Stammgenossen aus den Alpen (die Gäsaten) zu Hülfe gerufen hatten,
Roms ganze Kraft in Anspruch nahm. Schon stand der furchtbare Feind,
Brand und Verwüstung bringend, vor Clusium, als die Römer an der Spitze
der erschreckten italischen Völkerschaften ihm entgegenzogen und bei Tela-
m on an Etruriens Küste, den tapfern, aber schlecht bewehrten Galliern eine
solche Niederlage beibrachten, daß 40,000 das Schlachtfeld deckten und
10,000 Kriegsgefangene in die Gewalt der Sieger sielen. Ein zweiter Sieg,
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