1. Bd. 1
- S. 262
1854 -
Leipzig
: Engelmann
- Autor: Weber, Georg
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schulanstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Geschichte der alten Welt.
erzwangen von dem in Bergschluchten eingeschlossenen Cónsulmancinus einen
Friedensvertrag und Anerkennung ihrer Unabhängigkeit. Aber der Senat
benutzte das Beispiel von Caudium (§. 158.), um durch das Gaukelwerk
einer Auslieferung des gefesselten Consuls den Bruch des Vertrags und den
Meineid seiner Kriegsbeamten zu verdecken und gebot den Krieg mit neuer
Anstrengung fortzusetzen. Dennoch blieb das tapfere Bergvolk ungebeugt.
Erst als der jüngere Scipi o, der Eroberer Karthago's, an die Spitze des
Heers trat und die gewichene Kraft und Mannszucht ins Lager zurückführte,
wurde Numantia nach verzweiflungsvollem Kampfe durch Hunger zur
Uebergabe gezwungen. Heldenmüthig todteten sich die Bürger selbst, um den
133. Hohn der Sieger nicht ertragen zu müssen. Scipio (fortan auch „dernu-
mantiner" zubenannt) zerstörte die menschenleere Bergstadt, deren Trüm-
mer (unweit Soria) noch jetzt als Denkmal eines großartigen Freiheitskampfes
mahnend auf den Enkel niederfchauen.
2. Die Gracchischen Unruhen.
tz. 181. Der neue Familienadel der Optimalen bekleidete nicht nur alle
städtischen Aemter und schloß ahnenlose Neulinge (novi homines) ohne Rücksicht
auf Verdienst und Talent von den Ehrenstellen aus, sondern er war auch im
Besitz des A ck er l an d es, indem er sich wieder den Alleinbesitz des Gemeinlan-
des (ager pubücus) zugeeignet und die kleinen Bauerhöfe durch Kauf, Wucher)
Ränke, ja selbst Gewalt an sich gebracht hatte. „Nach der Willkür einiger Weni-
gen (sagt Sallust im Iugurthinischen Krieg) wurde im Krieg und daheim ver-
fahren. In den Händen dieser befanden sich die Staatskasse, die Provinzen, die
Staatsämter, Ruhm und Triumphe; das Volk wurde durch den Kriegsdienst und
durch Mangel gedrückt; die Kriegsbeute nahmen die Feldherrn mit einigen Weni-
gen für sich hinweg. Unterdessen wurden die Eltern, oder die noch zarten Kinder
der Soldaten, je nachdem sie an einen Mächtigen grenzten, aus ihren Besitzthü-
mern vertrieben. So brach mit der Macht die Habsucht ungezügelt herein, schän-
dete und zerstörte Alles, achtete Nichts mehr, hielt Nichts für heilig, bis sie sich
selbst zu Grunde richtete." — Dadurch wurde eine gefährliche Vermögensungleich-
heit herbeigeführt. Der Stand der freien Ackerbauer, auf dem Noms alte
Kraft, Biederkeit und kriegerische Tugend beruhte, verschwand nach und nach
gänzlich, so daß nur noch ein besitzloser, durchfremde und Freigelassene erweiterter
träger und käuflicher Bürgerstand neben dem mit unermeßlichenreichthümern
prunkenden G e sch lechtera d e l vorhanden war. So lange die Vornehmen ihre
Ungeheuern Ländereien (Latifundien) durch Clienten und Hörige bebauen ließen,
übersah man den Uebelstand, weil der verarmte Landmann doch noch als Tage-
löhner sich und seine Familie ernähren konnte; als sie aber mit unedler Habgier
die Besorgung ihrer Güter Horden kriegsgefangener Sclaven unter der Aufsicht
eines Zuchtmeisters übertrugen, den geringen Häusler von seinem Gütchen
trieben und ihn und seine Familie unbarmherzig dem Elend Preisgaben — da
regte sich in den Bessern menschliches Mitgefühl mit der harten Lage des gemeinen
Mannes, der als Freigeborener schon aus Ehrgefühl nicht einerlei Arbeit mit den
Sclaven verrichten konnte.
Seitdem durch das gabinische und cassische Gesetz (138 und 136 vor Chr.)
an die Stelle der bisher mündlichen und öffentlichen Abstimmung bei den Wahlen eine