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1. Bd. 1 - S. 280

1854 - Leipzig : Engelmann
280 Geschichte der alten Welt. 55. fünf Jahre Gallien als Statthalterschaft, während der 60jährige Crassus zur Befriedigung seiner Habsucht das reiche Syrien mit seinen Schätzen aus- erkor und Pompejus Spanien mit Afrika als Provinz erhielt, sie jedoch durch seine Unterbeamten (Legaten) verwalten ließ, indeß er in Rom eine dictato- rische Gewalt übte. Gegen solche Uebermacht vermochte der wieder heimge- kehrte Cato, der treue Wächter der Republik, nichts auszurichten, und Cicero zog sich verstimmt vom Staatsleben zurück. Crassus fand in Asien seinen Untergang. Während er von unersättlicher Geldgier getrieben die Tempelschätze plünderte und mit Erpressungen die Zeit hinbrachte, rüstete der Partherkonig Orödes (Arsaces Xi V. ss36) ein tapferes Heer aus und besetzte Mesopotamien. Von einem verrätherischen Rathgeber verführt überschritt Crassus, wohlmeinender Warnungen ungeachtet in thdrichter Verblendung 53- den Euphrat, wurde aber in einer öden Sandfläche bei Karrhä von den wohl- berittenen, pfeilschnellen Parthern besiegt, und nachdem sein tapferer Sohn Publius mit dem größten Theil des Heeres gefallen war, auf der Flucht durch einen Hinterhalt getodtet. Höhnend füllten die Sieger den bleichen Mund des Unersättlichen mit Gold. Die Trümmer der Armee rettete der besonnene Legat Cassius nach Syrien. *) Cicero hatte früher als Anwalt des Senats einen wegen Verletzung der Religions- gebräuche wider Clodius angebrachten Rechtsstreit geleitet, und denselben bei jeder Gele- genheit durch verletzende Reden gereizt, daher die Feindschaft. Durch Casars Beistand erlangte Clodius das Tribunat und setzte dann den Antrag durch, „daß Jeden, der einen römischen Bürger ohne ein Volksur theil zum Tode verurtheilt hätte oder verurtheilen würde, die Strafe der Aechtung treffen solle." In Folge dieses Gesetzes wurde Cicero, der nur auf einen Senatsbeschluß hin die Verurtheilung der Gefährten des Cati- 5g lina vorgenommen hatte, geächtet und verbannt, sein Haus niedergebrannt und zwei sei- ner Landhäuser zerstört. Umsonst hatte er durch flehentliches Bitten vor dem Volke in Trauerklcidern den Spruch rückgängig zu machen gesucht, er mußte in die Verbannung ziehen, wobei er sich eben so kleinmüthig zeigte, wie bei seiner Verurtheilung. Nun betrug sich Clodius, im Vertrauen auf die frevelhaften Rotten, die ihn stets begleiteten, so frech und übermüthig, daß sich Pompejus und endlich auch Cäsar von ihm abwandten, wo- durch es dem Tribun Annius Milo gelang, die Zurü ckberusu ng Cicero's durch- zusetzen. Gleich einem Triumphirenden kehrte hierauf Cicero aus seinem achtmonatlichen Exil über Unteritalicn nach Rom zurück. Sein Haus und seine Landgüter wurden auf Staatskosten wieder hergestellt. — Cato, „der rechtlichste Mann in Rom", hatte sich den Auftrag ertheilen lassen) die Insel Cypern, die dem Beherrscher, einem Bruder des 57* Königs von Aegypten, wider alles Recht durch Volksbeschluß abgesprochcn worden war, in eine römische Provinz umzuwandeln. Auf diese Nachricht gab sich der cyprische König selbst den Tod, worauf Cato von seinen Gütern und Schätzen Besitz nahm und Alles redlich und gewissenhaft in die Staatskasse ablieferte. I») Casars gallische Kriege (58 — §. 198. In dem reichen Gallien (Frankreich) und in Helvetien (Schweiz) wohnten vor Alters die Kelten in viele kleine Staaten, Stämme und Völkerschaften getheilt und unter verschiedenen Regierungsformcn ohne
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