1. Bd. 1
- S. 303
1854 -
Leipzig
: Engelmann
- Autor: Weber, Georg
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schulanstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
Das Römerreich.
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(Lippe-Detmold), erlitt aber hier unter Hermanns Feldhauptmannschaft
an drei stürmischen Regentagen eine so vollständigeniederlage, daß die Wald-
schlucht weithin mit römischen Leichen bedeckt war. Die Adler gingen ver-
loren und Varus gab sich selbst den Tod. Die wilden Germanen nahmen
blutige Rache an ihren Widersachern und schlachteten viele der Gefangenen
an den Altären ihrer Götter. „Mancher Römer aus ritterlichem oder senato-
rischem Hause alterte bei einem deutschen Bauer als Hausknecht oder Heer-
denhüter." Augustus rief bei der Nachricht verzweiflungsvoll: „Varus, gieb
mir meinelegionen wieder!" und war fortan nur auf Sicherung derrhein-
grenze bedacht.
Liberias ließ seinem Bruder Drusus auf dem Eichelstein zu Mainz (dessen Gründung
dem Drusus zugeschrieben wird, und wo er eine Brücke bauen ließ) ein Denkmal setzen, das
erst am Ende des 17. Jahrhunderts von den Franzosen zerstört ward.
*) „Mit tiefer Entrüstung empfanden die Germanen die plötzliche Umkehrung aller
Verhältnisse. Sie, deren ungeschriebene Gesetze bisher nur in ihrem Gedächtniß und Ge-
wissen ruhten, sahen sich aus einmal willenlos gebeugt unter die Befehle eines römischen
Proconsuls, dessen Edict fortan die Quelle ihres Rechts sein sollte. Alles, was man bisher
auf Tagssatzungen in den Gauen und Marken, oder durch gewählte Schiedsrichter geschlich-
tet hatte, das entschied jetzt ein fremder Gewalthaber nach Grundsätzen und Formeln, die
man nicht begriff. Körperliche Züchtigung, welche bei dics.n Stämmen nicht einmal im
Kriege der Führer des Heers, sondern nur der Priester, als Vollstrecker des Gottesurtheils,
verhängen konnte, übte jetzt Varus im Frieden. Für leichte Vergehen erlitten freie Ger-
manen Ruthcnstreiche, die nach ihrer Ansicht für das ganze Leben entehrten. Ja über
Leben und Tod entschied sein Machtwort in einem Lande, wo Todesstrafe überhaupt selten
war, und nur in der Volksversammlung aller Freien erkannt werden konnte. Diese neue
Ordnung der Dinge, die man gewahrte, seit Varus mit seinen Gerichtspflegern im Frie-
densklcide erschienen war, und das römische Recht sogar an der Weser durch die Stecken
und Beile seiner Lictoren einschärfte, verletzte gleichmäßig alle Stände der Germanen."
§. 212. Als aber Augustus im 76. Lebensjahre zu No l a gestorben und
durch eine Vergötterungsfeier (Apotheose) den Himmlischen beigezählt war,
setzte Drusus' heldenmüthiger und hochherziger Sohn Germanicus abermals
über den Rhein, um die römische Kriegsehre zu retten, verwüstete das Land
der Katten (Hessen), begrub die bleichenden Gebeine der im Teutoburger
Wald gefallenen Römer und führte Hermanns hochsinnige Gattin Thusnelda,
die der treulose Segest den Feinden übergeben, in Gefangenschaft ab. Thus-
nelda mehr von des Gatten als von des Vaters Geist beseelt folgte dem Sie-
ger, „nicht zu Thränen erniedrigt, nicht flehend, sondern stolzen Blickes, die
Hände auf die Brust gefaltet." Empört über diese häusliche Schmach durch-
flog Armin die Gaue der Cherusker und rief alles Volk zur Rache wider die
Römer auf, „die sich nicht schämten Krieg durch Verrath und wider schwache
Weiber zu führen." Es gelang ihm, die Cherusker und mehrere Nachbar-
stämme zu einem großen Waffenbund zu vereinigen und den römischen Legaten
Cäcin a an dem langen Damm, der über die Moorgründe von der obern
Lippe an den Rhein führte in große Gefahr zu bringen. Dennoch erlagen die