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1. Bd. 1 - S. 307

1854 - Leipzig : Engelmann
Das Römerreich. 307 Ehre, Reichthum und Gefolge hervorragenden Geschlechtern ihre Heerführer (Herzoge), die dem aus Allodbesitzern und ihren Leuten bestehenden Heerbann voranzogen, ihre Gaurichter (Graven, Aelteste) und ihre Priester; und von ihnen gingen die kurzen, mündlich oder durch Runenschrift fortgepflanzten und aus dem Gewohnheitsrecht beruhenden Gesetze aus, welche bei den Gericht- oder Malstatten in Anwendung kamen. Buße an Geld oder Gut (Wahrgeld) war die gewöhnliche Strafe für Freie. Liten hingegen und Sclaven büßten mit Verstümmelung oder mit grausamem Tode. Mord wurde ursprünglich durch die Blutrache der Verwandten gerächt; bald aber trat auch an die Stelle der Blut- rache das Wahrgeld, und es hing nicht mehr wie vorher von dem Belieben der beleidigten Familie ab, ob sie sich durch Geld versöhnen lasten und wie viel sie fordern wollte, sondern es bildete sich das allgemeine Gesetz aus, daß der Freie durch eine Vermögensbuße vor der Rache der Beleidigten sich sichern könne, und die Größe dieser Geldstrafen war genau vorgeschrieben. Sogar Verbrechen gegen den Staat wurden in der Regel durch Wahrgeld gebüßt, nur der Heerführer mußte nach verlorner Schlacht mit dem Tode büßen. In zweifelhaften Fallen trat bei Freien der gerichtliche Zweikampf ein; bei Liten und Schalken die Probe des siedenden Masters. Es gab demnach für einen Freien keine Leibes- und To- desstrafe, wenn er im Stande war, das festgesetzte Wahrgeld zu zahlen, und „er brauchte nur seinen Vermögenszustand zu befragen, um zu wissen, welche Gewalt- thaten er ohne erhebliche Folgen gegen einen Andern sich erlauben dürfte." •— Um einzelne Kriegshelden schaarten sich Gefolgschaften, die mit jenen ins Feld zogen und an der Beute Antheil erhielten. Solche Waffenbrüderschaften, woraus der in der Völkerwanderung so wichtige Waffenadel hervorging, gal- ten für die innigste Vereinigung. Von den Sitten und Gebräuchen der Germanen macht Tacitus folgende Schil- derungen: Ich selbst trete der Meinung derjenigen bei, welche dafür halten, daß Germa- niens Völkerschaften, nicht durch Verehelichung mit fremden Stämmen entartet, als eigen- thümliches, unvcrmischtes, nur sich selbst ähnliches Volk bestanden haben: daher auch, trotz der großen Menschenmenge, bei Allen derselbe Körperbau; feurige, blaue Augen, rdthliches Haar, große Leiber, doch nur zum Anstürmen tüchtig, in Arbeit und Mühsal weniger aus- dauernd, ganz unfähig , Durst und Hitze zu ertragen, an Kälte und Hunger durch Himmel und Boden gewöhnt. — Im Innern wird nach einfacher, alterthümlicher Weise Tausch- handel getrieben. Sie lieben altes, längst bekanntes Geld, auch ist Silber gesuchter als Gold, nicht aus Vorliebe, sondern weil die größere Menge des Silbergeldes bequemer ist zum mannichfachen Kleinhandel. Selbst Eisen ist nicht im Ueberflusse vorhanden, wie aus der Art ihrer Waffen erhellt. Selten bedienen sie sich der Schwerter oder größerer Lanzen. Sie führen Spieße, oder nach ihrer Benennung Framen, mit schmaler und kurzer Eisenspitze, aber so scharf und zum Gebrauche bequem , daß sie mit demselben Werkzeuge nach Erforderniß von nahe und von ferne kämpfen. Der Reiter wenigstens behilft sich mit Schild und Frame. Das Fußvolk schleudert auch Pfeile, Jeder mehrere und ungeheuer weit. Sie streiten nackt oder in leichtem Kriegsmantel. Ihr Anzug ist ohne Prunk; nur die Schilde sind mit auserlesenen Farben bemalt; Wenige sind mit Panzer, nur hier und da Einer mit Helm oder Sturmhaube versehen. Die Pferde zeichnen sich weder durch Schönheit noch durch Schnelligkeit aus; aber sie werden auch nicht, wie die unsrigen, zu allerlei Wendungen abgerichtet. Sie reiten gerade aus, oder mit zusammenhängender Schwenkung zur Rechten, in so geschlossenem Umschwünge, daß Keiner zurückbleibt. Im Ganzen besteht ihre Hauprstärke im Fußvolk; deshalb streiten sie in gemischten Haufen, wo die Schnelligkeit der Fußgänger sich dem Reiterkampse trefflich anfügt, indem man dieaus- 20*
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