1. Bd. 1
- S. 428
1854 -
Leipzig
: Engelmann
- Autor: Weber, Georg
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schulanstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Das Mittelalter.
Konr. Ii.
1024—
1030.
1033.
1033.
1030.
apfel; und wenn er gleich auf seinen Römerzügen die Schirmvogtei
über die heilige Stadt übte, so gab jene Ceremonie doch den folgenden Päpsten
Veranlassung, die deutsche Kaiserkrone als ihr Lehn anzusehen. Nach einem
dritten auf Bitten des Papstes wider die Griechen in Unteritalien unter-
nommenen Zuge starb Heinrich auf seiner Burg Grona unweit Göttingen.
T. Das salisch-fränkische Kaiserhaus (Lzstl—1s95).
§. 294. Konrad Ii., von den geistlichen und weltlichen Fürsten in der
blühenden Rheinebene bei Oppenheim auf den alten Königsstuhl gehoben,
war mehr auf Erweiterung des Reichs und Erwerbung kriegerischer Ehre und
ritterlichen Ruhms als auf eine ruhige und friedliche Negierung bedacht.
Nachdem er die wankelmüthigen Italiener, insbesondere den trotzigen und
kriegerischen Bischof Geribert von Mailand zur Anerkennung seiner Ober-
hoheit gezwungen, in letztererstadt die eiserne Krone der Lombarden
und in Rom, unter großen Feierlichkeiten, die Kaiserkrone empfan-
gen, nöthigte er den kinderlosen König Rudolf von Burgund die An-
wartschaft des Reichs auf das a r e lati sch e Kön ig rei ch anzuerkennen und
setzte sich dann nachdessentoddieburgundischekönigskroneaufshaupts.
Dieß verwickelte ihn in viele Fehden, theils mit den burgundischenedelleuten
und Bischöfen, die sich als unabhängige Landesfürsten betrachteten, theils
mit seinem Stiefsohn Ernst v on Schwaben, der nähere Rechte auf das
Königreich geltend machte und in Verbindung mit seinem Freunde Welf in
Süddeutschland die Fahne der Empörung aufpflanzte. Beide erlagen nach
tapferm Kampfe, und die Thaten und Schicksale des ritterlichen Herzogs
Ernst gingen in die Volkssage und Dichtung über. Durch den Vertrag
von Solothurn wurde Burgundien mit dem deutschen Reich vereinigt.—
Polen*) **) und Böh men wurden lehnspflichtig gemacht, dagegen Schles-
wig an Kanut den Großen (§. 285.) abgetreten und die Eider als
deutsche Reichsgranze festgesetzt. Durch ein neues Lehngesetz bestätigte
Konrad auf seinem zweiten Römerzug die Erblichkeit der kleinern
Lehen in Italien und bestimmte die dem Kaiser zu leistenden Lehnspflichten
Abgaben und Lieferungen. Nur wer in einem Gericht seiner Standesgenossen
eines Verbrechens überwiesen worden, könne seines Lehns beraubt werden.
Durch diese Bestimmung wurde die Macht der Großen zersplittert und ge-
schwächt, die Vasallen der Willkür ihrer Lehnsherren entzogen und der Grund
zu einem freien und angesehenen Mittelstand gelegt. Er und seine Nach-
folger liegen im D o m e zu Sp ey er, dessen majestätischen Bau Konrad be-
gonnen (1030), begraben.
*) Das arelatische Königreich (§. 277) umfaßte die südöstlichen Provinzen Frank-
reichs : Provence, Dauphins, Franche-Comts, das Gebiet von Lyon ; die westliche Schweiz
(Genf, Waadt u. a.) und Savoyen. Die Bischöfe von Lyon, Besanyon, Genf, Lausanne,