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1. Bd. 1 - S. 474

1854 - Leipzig : Engelmann
474 Das Mittelalter. ihm den Vorwurf des Geizes und sein strenges Verfahren gegen feine Feinde den der Härte und Grausamkeit zu. Daß ihm Geld und Ruhe über Ruhm und äußere Ehre ging, ersieht man daraus, daß er sich um 11000 Mark Silbers bestimmen ließ, seine durch die Wahl mchrer Fürsten erlangten Ansprüche auf den deutschen Kaiserthron an Philipp von Schwaben abzutreten. Freilich hätte er wenig Aussicht auf Erfolg gehabt, wo schon 1218. Welfen und Hohenstaufen darüber im Kampfe lagen. — Als Berthold V. kinderlos ver- starb , wurden seine Besitzungen getheilt. Die Rei ch s l eh en, wozu die Städte in den burgundischen Landen und Offenburg an der Kinzig gehörten, sielen an den Kaiser; die Güter im Breis g au in Schwaben und auf dem Schwarzwalde erbte die älteste an den Grafen von Urach vermählte Schwester, indeß die Besitzungen in Helvetien an den Gemahl der jüngern Schwester, den Grasen vonkyburg, übergingen. Egon von Urach verkaufte sein Stammschloß auf dem schwäbischen Albgcbirg und siedelte nach dem Breis- gau über. Durch seine Söhne theilte sich sein Geschlecht in die Grafen von Freiburg, denen die breisgauischen Länder angchörten und die Grafen von F ü r st e n b e r g, die die sch w arz w ä l d isch e n Besitzungen mit den Städten V illi ng e n und Haslach besaßen. Hundert und acht und vierzig Jahre blieb Freiburg bei Egons Hause. §. 319. Innocenz Iii. und Friedrich Ii. Diese Zeit der Verwir- rung benutzte der staatskluge mit seltenen Geisteskräften, Kenntnissen und Herrschergaben ausgerüstete Papst Innocenz Ih., um das Werk Gregors Vii. zu vollenden. Sein Blick war sowohl auf die Befreiung Italiens von der Fremdherrschaft als auf die Erhöhung der Kirche über jede zeitliche Macht gerichtet. Er legte den Grund zum Kirchenstaat, indem er von Otto Iv. die Bestätigung aller frühern Schenkungen und die Verzichtleistung auf die kaiserlichen Lehnsrechte über Rom und die damit verbundenen Landestheile erlangte und dadurch den Stadtprafekten und die Bürgerschaft unter seine unmittelbare Herrschaft brachte. Er vereinigte die Städte von Toscana, mit Ausnahme des ghibellinischcn Pisa, zu einem guelsischen Bund gegen den Kaiser. Er entzog den Landesfürsten allen Einfluß auf die Bischofswahlen, um den Klerus fester an den päpstlichen Stuhl zu knüpfen. Er verschaffte dem Grundsatz Geltung, daß diekirche über dem Staat, das geist- liche Oberhaupt über dem weltlichen stehe, daß Königs- und Fürstenmacht nur ein Ausfluß der päpstlichen sei und folglich alle Gewal- tigen der Erde sich vor der höhern Autorität des Papstes beugen und den- selben als obersten Lehnsherrn und Schiedsrichter anerkennen müßten. Diese mit Kühnheit durchgeführten Ansichten fanden einen entschiedenen Wider- Frledrki. sicher in dem geistvollen, gebildeten und freidenkenden Kaiser Friedrich Ii., 1250. dessen Regierung einen fortwährenden Kampf zwischen Kaiserthum und Papstthum darbietet, aus dem aber das letztere siegreich hervorging. Von mütterlicher Seite normännisch-italienischen Ursprungs vereinigte er in seinem Wesen die heiße Leidenschaft des Südländers mit der trotzigen Kraft des Nordens, die kecke Zweifelsucht des Italieners mit dem widerspenstigen Sinn des Deutschen. In arabischer Weisheit erzogen und von Jugend auf von mohammedanischen Gelehrten und Staatsmännern umgeben, fühlte er eine gewisse Zuneigung zu den Bekennern des Islam und eine große Vorliebe für
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