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1. Bd. 2 - S. 68

1854 - Leipzig : Engelmann
68 Das Zeitalter der Reformation. April, grafen, nach Süden auf, besetzten Augsburg und rückten, die zerstreuten Besatzungen des Kaisers niederwerfend, in Tyrol ein, indeß die französischen Truppen Metz eroberten und über Lothringen nach dem Elsaß und Ober- rhein vordrangen. Schon hatte Moritz die Ehrenberger Klause erstürmt und näherte sich Ins druck, um den Kaiser, der sich in der größten Ver- legenheit befand, gefangen zu nehmen, als eine Meuterei unter den deutschen Landsknechten dem letztern Gelegenheit zur Flucht gab. In großer Be- stürzung hatte sich bereits das Concil aufgelöst, als Karl den gefangenen Kurfürsten Johann Friedrich in Freiheit setzte und dann gichtkrank und nie- dergeschlagen bei nächtlicher Weile über die schneebedeckten tyroler Gebirge nach Villach in Kärnthen floh. Seinem Bruder Ferdinand, der des Kaisers Absichten und Interessen nicht theilte und den Deutschen mehr gewogen war, wurde nun das schwierige Geschäft der Friedensstiftung übertragen. Nach Abschluß einer Waffenruhe trat dieser sofort mit den sechs Kurfürsten, mit den Herzögen von Pommern, Würtemberg, Bayern, Braunschweig u. a. zu einer Berathung zusammen, die den Abschluß des Pasfauer Vertrags iö52.' zu Folge hatte. In dcm Passaucr Vertrag wurde die Herstellung eines beständigen Frie- denszustandes als erste Bedingung festgesetzt, so daß alles, was diesem Frieden im Wege stehe, theils sogleich gehoben, theils aus einem demnächst zu berufenden Reichstag beigelegt werden sollte. Vor allem kam man daher überein, daß den Bekennern der Augsburgerconfession unbedingtereligionsfreiheit gewährt, das Interim abgeftellt, das Tridentiner Concilnicht auf die Protestan- ten ausgedehnt und der Landgraf von Hessen in Freiheit gesetzt würde; der Entscheidung des Reichstags sollten die Beschwerden über Verletzung der Reichsgesctze und die Herstellung der Einigkeit in Glaubcnssachcn Vorbehalten bleiben, doch so, daß wenn auch kein Religionsgesetz zu Stande käme, doch der Friedenszustand bestehen solle. Der Zutritt zum Kammergericht sollte beiden Confessioncn geöffnet sein und durch eine umfassende Amnestie das Vergangene vergessen und vergeben werden. — Unter den Freudenthränen und dem Jubel des Volks kehrten die gefangenen gleich Märtyrern ver- ehrten Fürsten in die Heimath und die vertriebenen Prediger zu ihren Gemeinden zurück. Zwei Jahre später (März 1554) starb der vielgeprüfte Kurfürst Joh a n n Friedrich. h. 495. Moritzens Tod. Der Kaiser, immer noch auf Wiederherstel- lung der Religionseinheit bedacht, verwarf den Artikel von dem unbedingten Friedenszustand; aber der französisch - osmanische Krieg, der mit erneuter Starke ausbrach, zog ihn von den deutschen Angelegenheiten ab. Wahrend nun die kaiserlichen Truppen die von den Franzosen besetzte und von dem Herzog von Guise tapfer vertheidigte Stadt Metz vergebens belagerten, Moritz mit Ferdi- nand gegen die Osmanen in Ungarn kämpfte und eine französisch-türkische Flotte Neapel bedrohte, führte Markgraf Albrecht von Brandenburg, der dem Passauer Vertrag nicht beigetreten war, einen Raubkrieg wider die Bischöfe von Bamberg und Würzburg und suchte sich für seine Kriegskosten durch die Plünderung und Brandschatzung von Klöstern und Stiftern zu entschädigen. Da der Kaiser seinem wilden Treiben ruhig zusah und ihn schonte, um sich seiner gegen die Franzosen und bei Gelegenheit auch gegen die deutschen Fürsten zu be- dienen, so verband sich Moritz mit Ferdinand, Heinrich von Braunschweig (der
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