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1. Bd. 2 - S. 123

1854 - Leipzig : Engelmann
von der Reformation bis zum Zeitalter Ludwigs Xiv. 123 dahin rollte. Sein in dialogischer Form abgefaßtes Werk über das Planetensystem wurde verboten; er selbst mußte einige Zeit in den Kerkern der Inquisition schmach- ten, wo seine Augen zu leiden ansingen, so daß er spater erblindete. Trotz der ge- zwungenen Abschwörung bcharrte er doch bei seiner Ansicht. Unwillig über den geistigen Zwang soll er leise die Worte gesprochen haben: E pur si muove (und doch bewegt sie sich)! Was Kepler und Galilei unbeendigt ließen, führte der Eng- länder Isaac Newton zur Vollendung. Newton's Entdeckungen über die Ge- setze der Schwere (Gravitation), derattraction, des Lichts und anderer Probleme 1727. legten den Grund zur wissenschaftlichen Physik, Optik und Farbenlehre. Die Fortschritte in der Astronomie und mathematischen Geographie brachten die Mängel des Julianischen Kalenders (§. 202.), welcher das Jahr aus 365ysttag, somit 11 Minuten 12 Secunden zu hoch berechnete, zum Vorschein; ein Jrrthum von 10 Tagen war dadurch schon entstanden, so daß im Jahr 1582 die Frühlings- Tag- und Nacht- Gleiche aus den 11. statt 21. März fiel. Dies bewog Papst Gregor Xiii. den Rath der einsichtsvollsten Astronomen einzuholen und darnach eine Verbesserung des Kalenders vorzunehmen, in Folge deren man vom 4. Oct. 1582 gleich zum 15. über- ging. Die protestantischen Staaten weigerten sich lange, die päpstliche Neuerung anzu- nehmen. Erst als im Jahre 1700 die deutschen Protestanren die Aenderung Vornahmen und auf den 18. Februar gleich den 1. März folgen ließen, bekam der neue Kalenderstyl in Europa allmählich Anerkennung. Nur die Anhänger der griechischen Kirche (Russen u. a.) verharren noch bei der alten Jahresrechnung. 8 Die übrigen Wissenschaften. §. 551. Der geistige Aufschwung, den die Reformation und die voraus- gegangene Erkenntniß des Alterthums hervorbrachte, gab sich bald in allen Wis- senschaften kund. Das römische Recht, das unter den Händen der G l o s- 2mis- sat oren mit fremdartigen Zusätzen entstellt und dunkel geworden war, erhielt^ L ' eine neue Gestalt und wissenschaftlichere Bearbeitung, seitdem ein junger Deut- scher, Haloander (Hoffmann), die nach italienischen Handschriften verbesserten Pandekten und andere Theile des corpus juris (h. 250.) herausgab. Ge-^29-3i. lehrte Juristen, wie der Franzose Cujacins u. A. verbesserten den Text durch Cmacius Vergleichung anderer Handschriften) erklärten die dunkeln Stellen und legten i5öo. den Grund zur systematischen Rechtswissenschaft. Das von nun an vor- zugsweise gepflegte und ausgebildete römische Recht ging mehr und mehr ins Leben über und wurde in den meisten Landern Europas neben den heimischen Rechtsinstituten angewendet. Seitdem verloren die Völker die gesetzgebende Gewalt. Die Rechtspflege, bei der bisher Oeffentlichkeit und Münd- lichkeit vorwalteten, kam nun an Gelehrte und wurde geheim und schriftlich (seit Karls V. peinlicher Halsgerichtsordnung scarolinaj auch in Criminal- fallen). Nur England bewahrte das altgermanische Institut der Schwur- gerichte mit standesgleichen Geschwornen. Die Tortur und die barbarischen Strafen des Mittelalters wurden gemildert, aber die Hexenprocesse übten noch zwei Jahrhunderte ihre Gräuel. In der Me di ein ging der Helvetier T h eop hrastu s Paracelsus, dermedicin. im Gebirge aufgewachsen und mit Menschen, die die Natur und die Wirksamkeit susfi54w der Krauter kannten, umgegangen war, von den Bücherlehren, die von Griechen und Römern durch Araber und Italiener ihren weiten Weg nach den deutschen Universitäten gefunden, zur Natur und unmittelbaren Anschauung zurück, nahm die Chemie und andere Wiffenschasten zu Hülfe, schlug aber in seinem trotzig
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