1. Bd. 2
- S. 298
1854 -
Leipzig
: Engelmann
- Autor: Weber, Georg
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schulanstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Das Revolutions-Zeitalter.
dern Sheridan, Burke und Fox gebildete Ministerium einem fried-
lichen Uebereinkommen mit Amerika mehr geneigt als das frühere unter
Lord North.
Pitt war schon im Mai 1778 gestorben. Eine heftige Rede gegen die Maßregeln der
Regierung bei der Nachricht von Amerika's Bunde mit Frankreich hatte seine geschwächte
Gesundheit so erschüttert, daß er im Parlamente umsiel und bald nachher auf seinem Land-
hause, wohin man ihn brachte, verschied. Eine trauernde Britannia wurde seinem Sarge
vorangetragen.
tz. 677. Die bewaffnete Neutralität. Holland. Derzwi-
^1779^'schen Frankreich und Amerika abgeschlossene Bund, dem bald auch Spa-
nien beitrat, hatte einen heftigen Seekrieg mit England zur Folge. So
lange bloß diese Mächte gegen das meerbeherrschende Eiland ankämpften,
blieb die britische Seemacht ungeschwächt. Als aber der von Katharina Ii.
von Rußland gefaßte Plan, die am Kriege unbetheiligten Seestaaten zu
einem bewaffneten Neutralitätsbund zu vereinigen, raschen Fort-
gang nahm, da schien Englands Seeherrschaft mehr als je bedroht.
Um nämlich die Uebermacht der Britten, die während des Kriegs den freien
Seehandel störten, durch ihre Kaper alle Meere beherrschten und die Schiffe aller
Nationen durch lästiges Untersuchen nach verbotenen Maaren (Contrebande) be-
helligten, zu beschränken, schloß Katharina Ii. mit mehreren Seestaaten einen
Vertrag, wodurch dem Grundsatz: „Neutrales Schiff! Neutrales Gut!" Geltung
verschafft und der Handel der neutralen Staaten an der Küste und in den Häfen
der kriegführenden Machte (mit einziger Ausnahme von Waffen und Kriegsbe-
darf) gestattet sein sollte.
Diesem Neutralitätsbund traten allmählich bei: Rußland, Dänemark,
Schweden, Preußen, der Kaiser, Neapel und Portugal; aber Holland,
dessen Anschluß seiner Lage und Seemacht wegen besonders wichtig gewesen
wäre und dem Bunde im atlantischen Meer und in der Nordsee erst die
rechte Bedeutung gegeben hätte, zögerte so lange, bis England von dem
Vorhaben Kunde erhielt und sich beeilte, den Holländern den Krieg anzu-
kündigen, ehe diese die Erklärung ihres Beitritts, zu dem sie sich endlich ent-
^°vbr. schlossen, nach Petersburg gelangen lassen konnten. Dadurch schied Holland
aus der Zahl der neutralen Mächte und konnte folglich dem Bunde nicht
mehr beitreten.
Als Gründe für die Kriegserklärung machte England geltend, daß ihm die Holländer
den durch frühere Verträge festgesetzten Beistand verweigerten und daß die Stadt Amster-
dam mit Amerika wegen eines Frcundschafts- und Handelsvertrags, wovon die Urkunden
in die Hände der Engländer gefallen waren, Unterhandlungen gepflogen.
Den Generalftaaten kam der Krieg sehr ungelegen, da bei der steten
Eifersucht der aristokratischen Republikaner (Patrioten) gegen das Haus
Wilhelm Dramen und dessen Anhänger das Militärwesen und die Kriegsschiffe sich in
i7si- der traurigsten Verfassung befanden. Herzog Ernst von Braunschweig,
t^isoo der, anfangs als Vormund des minderjährigen Erbstatthalterswilhelms V.
seit 1759. und dann, nach dessen Volljährigkeit, vermöge eines mit seinem ehemaligen