1. Bd. 2
- S. 306
1854 -
Leipzig
: Engelmann
- Autor: Weber, Georg
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schulanstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Das Revolutions-Zeitalter.
lutherische Geistlichkeit. Unter diesen Umstanden war die Aufhebung der C en su r
sehr bedenklich, indem die Presse nun ihre Angriffe hauptsächlich gegen den Mini-
ster selbst richtete. Ueber dem Haupte Struensee's und der mit ihm verbundenen
Königin zog sich daher bald ein unheilvolles Gewitter zusammen, dessen Ausbruch
er selbst durch Mangel an Muth und Entschlossenheit beschleunigte. Ein von 30v
Matrosen erregter Tumult setzte ihn so in Schrecken, daß er mit dem Hose davon-
floh und den Tobenden ihre Forderung gewährte. Die berittene Leibgarde, die er
unter andere Regimenter vertheilen wollte, empörte sich und trotzte ihm ihren
Abschied und Geldgeschenke ab. Die bei diesen und andern Gelegenheiten bewie-
sene Unentschlossenheit und Muthlosigkeit Seruensee's erfüllte die herrschsüchtige
Stiefmutter des Königs, Juliane, und ihre Vertrauten Guldberg und
Ranzau- Ascheb erg mit dem Gedanken, den Sturz des Ministers zu bewir-
ken. Durch eine nächtliche Urberraschung und durch Schilderung bevorstehender
Gefahren brachten sie den König dahin, die gegen Stcuensee, Brand und zwölf
andere einflußreiche und mit dem Minister befreundete Männer bereits ausgefer-
tigten Verhaftsbefehle zu unterzeichnen und die Königin durch ein Handbillet nach
der Festung Kronenburg zu verweisen. Hierauf wurden Struensee und Brand ge-
fesselt in moderige Kerker geworfen, nach einer unter Angst und Entbehrungen
fünf Wochen lang ertragenen Haft vor ein außerordentliches, größtentheils aus
ihren Gegnern zusammengesetztes Gericht gestellt und als Hochverräther mit Ent-
28.April Häuptling und Verlust der rechten Hand bestraft. Die Königin Caroline Ma-
1772' thilde, durch Struensee's Schwäche verrathen, wurde von dem König geschie-
den. Sie lebte fortan in Celle, eine liebevolle Helferin der Armen und Beküm-
ms. merten, starb aber schon nach drei Jahren vor Gram. Nach Struensee's Sturz
bemächtigte sich Juliane der Regentschaft und ließ durch Guldberg alle mißfäl-
ligen Neuerungen abstellen. Erst nach zwölfjahren wurden beide durch den Kron-
prinzen Fried rich entfernt, der alsdann im Namen seines Vaters die Regie-
rung führte, und die Leitung des Ministeriums und der Verwaltung dem jungen
Bernstorf, des vorigen Neffen, übertrug. Dieser ausgezeichnete Staatsmann
stand bis zu seinem Tod dem hohen Posten mit Kraft und Klugheit vor und war
auf Hebung des Ackerbaues, der Industrie, des Handels und der Wissenschaft
rühmlichst bedacht. Er bewies, daß selbst in einer absoluten Monarchie Preß-
freiheit bestehen könne, wenn die Verwaltung sich in tüchtigenhänden befindet
und die Regierung das Volkswohl gewissenhaft im Auge hat.
1773. Der Vertrag mit Rußland, wodurch der Großfürst Paul als Herzog von Holstein sei-
nen Antheil an diesem Lande und alle Ansprüche auf Schleswig an Dänemark abrrat und
dafür die bald nachher zum Herzogthum erhobenen Grafschaften Oldenburg und Del-
menhorst erhielt, war zwar für Dänemark vortheilhaft, begründete aber daselbst den
russischen Einfluß. Nicht lange darauf übertrug Paul das neue Herzogthum Oldenburg
dem Fürstbischof Friedrich August von Lübeck von der jüngern Holsteinischen Linie.
tz. 682. b) Schweden unter Gustav Iii. Die nach Karls Xii. Er-
mordung in Schweden eingeführte Adelsherrschaft unter dem Scheinregimente
eines Königs (§. 649.) führte eine Periode der Schmach herbei. Die herrschende
Aristokratie oder Oligarchie bestand aus Leuten ohne Ehrgefühl und
Patriotismus, die sich fremden Staaten verkauften und denjenigen Höfen dien-
ten, von denen sie die größten Summen zogen; des Landes Ehre und Wohlfahrt
kam dabei nicht in Betracht. Nach dem Abschlüsse der erwähnten schmachvollen
Friedensschlüsse (§. 649.) verkauften sich die Einen, Graf Gyllenborg an
der Spitze, an Frankreich, die Andern, unter dem Paniere des Grafen Horn,