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1. Bd. 2 - S. 308

1854 - Leipzig : Engelmann
308 Das Revolutions-Zeitalter. Mannschaft-den versammelten Ständen den Gehorsam auf, und während diese Anstalten trafen, diese Vermessenheit zu bestrafen, glückte es dem ritterlichen Kö- nig, durch eine wohlgesetzte Rede die in der Hauptstadt liegenden G ar d en zu gewinnen und zu einem Eide, der sie nur ihm verpflichtete, zu bewegen. Leicht brachte er dann das Volk, das dem freundlichen König ebenso gewogen als der stolzen Adelsaristokratie abgeneigt war, aus seine Seite, indeß seine Brüder in den Provinzen die Truppen zu gewinnen wußten. Unter diesen Umstanden blieb dem am 20. August zusammengetretenen Reichstag nichts übrig, als die vom König vorgelegte Verfassung anzunehmen, zumal das Sitzungshaus mit Militär und Geschütz umstellt war. Durch diese unblutige Revolution, bei der sich Gustav mit großer Umsicht und Mäßigung benahm, wurde dem schwedischen Thron Ebre und Macht zurückgegeben. Der aus 17 Edelleuten bestehende Reichsrath wurde in die Schranken einer bc- rathenden Behörde gewiesen und ihm nur das Vorschlagsrecht bei der Besetzung erle- digter Rathsstellen gelassen. Die Stände durften sich nur in Folge einer königlichen Ein- berufung versammeln und blos mit dem befassen, was der König ihnen vorlegen würde, wogegen sich dieser verpflichtete, keinen Krieg ohne ihre Zustimmung anzufangen. Die ausübende Gewalt aber, die Verfügung über die Land- und Seemacht, die Anstel- lung aller Staats- und Kriegsbeamten und das Recht, mit fremden Nationen Verträge zu schließen, lag gänzlich in der Hand des Monarchen. Ja sogar die Besteuerung war sei- nem Willen fast ganz anheimgestellt, indem er nur einen von ihm abhängigen Ausschuß der Stände zu Rathe zu ziehen brauchte, eine bei einem so prachtliebcnden und ver- schwenderischen Fürsten, wie Gustav Hl, höchst bedenkliche Bestimmung. §. 683. Gustavs Iii. Ausgang. Von den Einrichtungen, diegusiav Iii. nach der Verfassungsänderung traf, gereichten einige zum Wohle des Volks, wie die Verbesserung des Gerichtswesens, wobei die Folter abgeschafft wurde, die An- legung von Hospitälern und Waisenhäusern u. A. m., zum großen Theil aber gingen sie aus Prachtliebe, aus Nachahmungssucht französischer Sitten und aus Anhänglichkeit an verschwundene Ritterzeiten hervor. Die Gründung einer Aka- demie nach französischem Zuschnitt, die Errichtung von Theatern und Opern- häusern und die Wiederherstellung der Turniere und Ringelrennen brachten dem Lande nicht den geringsten Vortheil und kosteten weit mehr Geld als durch die Abstellung alter Mißbräuche erspart wurde. Des Königs unzeitgemäße Helden- träume, die Wiederbelebung einer untergegangenen Ritterlichkeit, die versuchte Einführung einer allgemeinen Nationaltracht u. dgl. in. lenkten seine Thätigkeit und seinen Sinn auf nichtige Dinge und betrogen die Welt um die großen Hoff- nungen, die sie von seinen Talenten gehegt. Seine oft unüberlegten Neuerungen erbitterten den gegen ihn aufgebrachten Adel immer mehr und das Gesetz, welches das Branntweinbrennen für ein königliches Vorrecht erklärte und allen Schweden die Verpflichtung auflegte, das gewohnte, sonst von jeder Fa- milie selbst bereitete Getränk um theueres Geld den königlichen Brennereien ab- zukaufen, erregte auch bei den untern Ständen große Unzufriedenheit. — Die 1788. feindselige Stimmung gab sich zuerst kund, als Gustav, ohne bei den Stän- den anzufragen, einen Krieg gegen Rußland unternahm, um die frühern schwedischen Besitzungen wieder zu erobern. Die finnische Armee, durch russische Unterhändler verführt, erklärte sich nach einigen Gefechten gegen den verfassungs- widrigen Krieg. Bestürzt verließ Gustav das Heer und wendete sich mit seiner eindringlichen Beredsamkeit an das Volk, besonders die kräftigen Dalekarlen im nördlichen Gebirgsland, die ihn bald in Stand setzten, an seinen Wider-
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