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1. Bd. 2 - S. 309

1854 - Leipzig : Engelmann
Die Reformatwnsversuche der Regenten und Minister. 309 sachern Rache zu nehmen. Durch die sogenannte V e r ein ig un gs - und Sicherheits-Akte, die er dem durch die Verhaftung von 30 seiner Haupt- gegner geschwächten Reichstag abtrotzte, riß der König das Recht an sich, ohne Befragung der Stande Krieg zu führen, hob den Reichsrath und alle bei der Aenderung der Verfassung noch übrig gelassenen Schranken aus und gewährte dem Bürgerstand den Zutritt zu allen Aemtern und die Befugniß, Rittergüter zu erwerben. Durch eine neue drückende Steuer mir dem nothwendigen Gelde versehen, setzte jetzt Gustav den Krieg zu Wasser und zu Lande mit Ernst gegen Rußland fort; allein so viele Proben er auch von persönlicher Tapferkeit ablegte und so glänzend der Waffenruhm der Schweden auch erneuert wurde, so ließ der 14 August Friede von Werelä doch die frühern Grenzen bestehen und der kostspielige Krieg 179°- blieb ohne allen Gewinn. Noch bluteten die Wunden, die der russische Krieg geschlagen, und eine schwere Schuldenlast drückte das Land, als Gustav, nun- mehr im Bunde mit Rußland, auf einen neuen Krieg mit Frankreich sann, um der Verbreitung 'bec Revolutionsideen entgegenzutreten und in der Rettung des unglücklichen Ludwigs Xvi. seinen ritterlichen Sinn zu bewähren. Schon hatte Gustav eine Reise nach Deutschland unternommen, um für diesen, die Kräfte seines Volks weit übersteigenden, Krieg Bundesgenossen zu werben, als sein Unternehmen zuerst an der hartnäckigen Weigerung der Stände, die nöthigen Geldmittel zu bewilligen, scheiterte; und um einen neuen Gewaltstreich abzuwen- den, bildeten einige tiefgekränkte Edelleute eine Verschwörung, in Folge deren Gustav Iii. auf einem Maskenballe von dem ehemaligen Gardeofsicier Ankar-^ssa^ ström eine tödtliche Schußwunde empfing, an welcher er zwölf Tage nachher sm.märz starb. Sein Sohn Gustav Iv., der bis zu seiner Volljährigkeit unter der Leitung Gustav seines Oheims Karl von Südermanland stand, erbte seines Vaters ritter- 1792 — liche Grillen, trieb sie aber zu seinem Unglück auf eine so bedenkliche Höhe, daß 1809- sie seine Absetzung zur Folge hatten (§. 753). 3. Deutschland zur Zeit Friedrichs des Grossen und Josephs Ii. §. 684. a) Das deutsche Reich (vergl. h. 656b). Schon längst war das deutsche Reich als Staatseinheit um alle Achtung gekommen und sowohl das Oberhaupt als die Glieder verfolgten ihre eigenen Interessen, unbekümmert um das Gemeinwohl. Der aus bevollmächtigten Gesandten der Fürsten und Reichs- städte bestehende ständige Reichstag in Regensburg (§. 585. 655.) hatte alles Ansehen verloren, indem er vor Reden und Unterhandlungen selten zu einem Beschluß kam, oder, wenn er dazu kam, demselben keinen Nachdruck zu geben vermochte. Mit kleinlicher Eifersucht verfocht man veraltete Rechte, wachte mit der größten Sorgfalt über Rang, Titel und Stimmberechtigung und widmete zwecklosen Confessionsstreitigkeiten alle Zeit und Thätigkeit, während Fremdlinge oder dem Reiche entfremdete einheimische Fürsten Deutschland zum Schauplatz ihrer Kriege machten und den vielfach getrennten und uneinigen Staatskörper mit Verachtung und Uebermuth behandelten. Die im siebenjährigen Kriege gegen Friedrich Ii. erlassene Achtserklärung wurde mit Hohn und Gelächter vernommen und so gering war das Gewicht, das der Beitritt des deutschen Reichs in die Wagschalc deskriegs legte, daß dasselbe bei den Friedensunterhandlungen inhu- bertsburg nicht vertreten war und der Abschluß ohne seine Zustimmung er- folgte. Der Reichstag hatte nichts dabei zu thun, als dem Kaiser zu danken, daß er mit landesväterlicher Sorge für Erhaltung der Verfassung, Würde und Freiheit des Reichs bedacht gewesen sei, obwohl Deutschlands verwüstete Fluren
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