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1. Bd. 2 - S. 438

1854 - Leipzig : Engelmann
438 Auflösung des Kaiserreichs und Begründung neuer Zustände. Nach diesem Staatsgrundgesetz ist der constitutionelle König mit der Fülle der aus- übenden Macht bekleidet und die Quelle der Gesetzgebung; diese Gesetzgebung üben gemeinschaftlich mit ihm, nach den Vorlagen derregierung, zweikammern, eine vom König ernannte Kammer erblicher, mit dem Majoratsrechte versehener Pairs, und eine durch Wahl gebildete D ep u tirte nkamm er; dieser steht das Recht der Steuerbewilligung und die Einsicht in die Verwendung der S t a a t s g e l d e r zu. Der Census eines Deputirten beträgt 1000 Fr. direkter Steuer, der eines Wahlherrn 300 Fr., die übrigen Hauptpunkte sind: Verantwortlichkeit der Minister; Unabhängigkeit der Gerichte mit Geschwornen; Religions- und Preßfreiheit; Anerkennung des Verkaufs der Nationalgüter, der Staatsschuld und des alten und neuen Adels; gleiche Berechtigung aller Bürger zu den Staats- und Kriegsämtern u. dgl. Auch sollte Niemand seiner bis- herigen Meinungen und Abstimmungen wegen verfolgt und beunruhigt werden. Aber nur zu bald zeigte es sich, „daß die Bourbons nichts gelernt und nichts vergessen hatten." Die Erinnerungen der Revolution und der Kaiserzeit wurden so viel als möglich vertilgt; die dreifarbige Nationalcocarde wurde durch die weiße ersetzt; die alten Aristokraten behandelten die neuen Emporkömmlinge mit Hohn und Uebermuth und verdrängten sie aus der Nahe des Hofes, wo der hoffartige Graf von Artois und die finstere, schwergeprüfte, mit Haß und Groll gegen die Revolutionsmänner erfüllte Herzogin von Angouleme (Tochter Lud-' wigs Xvi.) den Ton angaben. Die verabschiedeten Garden mußten gutbezahlten Schweizern weichen; die Offiziere der großen Armee wurden mit halbem Solde entlassen; die E h renlegi on durch Verleihung zahlloser Kreuze an Unwürdige gemein und verächtlich gemacht; dem verbannten Kaiser selbst der Vertrag nicht gehalten. Der Hof lebte im Ueberfluß, indeß das Volk von der Last der unver- minderten Abgaben und von den Folgen der Kriegsleiden schwer gedrückt ward; der Klerus und die Emigranten, die im Schlosse besonders Gnade fanden, dachten an die Wiedererlangung ihrer verlornen Güter, Zehnten und Feudalrechte. Dabei war Ludwig Xviii. ein körperlich unbeholfener Mann, ohne Würde und Ansehen, wenn gleich nicht ohne Verstand und Herzensgüte, und sein Günstling B laca s, von dem alle Staatsgeschäfte geleitet wurden, ein beschrankter Kopf.— Eine große Verstimmung bemächtigte sich der Nation; der Wunsch einer Aende- rung wurde aufs Neue rege, besonders als gegen 100,000 Soldaten theils aus der Kriegsgefangenschaft theils aus den fremden Festungen in die Heimath zurück- kehrten und ihre bonapartische Gesinnung im ganzen Lande verbreiteten. 3. Die Herrschaft der hundert Tage. tz. 775. Napoleons Wiederkunft. Als Napoleon die Fehlgriffe der Bourbons erkannte, als er vernahm, daß man den Emigranten ihre Güter zurückgeben wollte, „weil sie auf der geraden Bahn gewandelt," als er von Fouche, Davoust, Carnot, Maret, der Herzogin von St. Leu und andern seiner Anhänger, die mit ihm in ununterbrochenem Verkehr standen, über die Stimmung des Volks unterrichtet wurde, da versuchte er abermals .Mäaz.sein Glück. Mit einigen hundert Mann landete er an Frankreichs-Südküste (bei Cannes), durch mehrere klug berechnete und rasch verbreitete Proclama- tionen, in denen er dem Volke den Fortbesitz seines Eigenthums und aller durch die Revolution erworbenen Vortheile, dem Soldaten Kriegsruhm
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