1. Bd. 2
- S. 664
1854 -
Leipzig
: Engelmann
- Autor: Weber, Georg
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schulanstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Die jüngsten Revolutionsstürme.
täraudiroriat der Anklage des bleibenden Ständeausschusses gegen den Oberbefehlshaber
Haynau wegen Vergewaltigung und Versassungsverletzung Folge gab und eine gerichtliche
4. Okt. Untersuchung über ihn verhängte, als der wiederholte Versuch, den Kurfürsten durch De-
putationen zur Aenderung seiner Politik zu bewegen, sehlschlug, vielmehr Haynau mit ver-
9. Okt. stärkten Vollmachten ausgerüstet wurde — da gab das gesammte hessische Ossiziercorps,
mit wenigen Ausnahmen, seine Entlassung. 2-41 Offiziere, 4 Generale, 7 Obersten, 20
Oberstlicutenants, 12 Majore, 59 Hauptleute und Rittmeister, 50 Premierlieutenants,
89 Secondelieutenants — forderten ihren Abschied „angesichts des Konflikts von Pflich-
ten, welcher ihnen einerseits durch die Pflicht des Gehorsams, anderseits durch die eidlich
übernommene Verpflichtung auf die Beobachtung der Verfassung bcvorstehe." Damit
waren alle Zwangsmittel Hassenpflugs erschöpft; von den Verwaltungs - und Finanzbe-
hörden, von den Gerichten, vom Militär zurückgewiescn, was blieb noch übrig, als fremde
Hülfe anzurufen, um mit Gewalt den Widerstand niederzuschlagen und das „monarchische
Prinzip" nach der eigenthümlichen Auffassung Hassenpflugs zur Geltung zu bringen?
§. 898. 4. Di e Bundesexecution in Hessen. Die Vorgänge in
Kurhessen bedrohten in den Augen der Fürsten und Regierungen das „landesherr-
liche Ansehen." In Bregenz wurde daher von den drei vereinigten Monarchen be-
schlossen, kraft der von der kurhessischen Regierung angerufenen Gesetze des Bun-
des, dem „Aufruhr" entgegenzutreten. Demgemäß überschritt ein aus Bayern
und Oestreichern bestehendes Bundes - Executionsheer die Grenzen des Kurstaats.
Aber Preußen, das die Unionsidee noch nicht aufgegeben hatte und demnach der
von ihm nicht anerkannten Bundesversammlung in Frankfurt nicht das Recht
einraumen konnte, ohne seine Zustimmung und Betheiligung in einem benach-
barten und befreundeten Lande eigenmächtig einzuschreiten, hatte bereits die ihm
bundesrechtlich zustehenden Militarstraßen so wie die Hauptstadt Kassel besetzt und
nahm eine drohende kriegerische Haltung an, indem es die Landwehr einberief,
das Heer auf den Kriegsfuß stellte und die in Baden liegenden Truppen zurück-
zog. Der Eintritt des der Union ergebenen Generals v. Radowitz in das
Ministerium schien die Absicht der preußischen Regierung, an der Idee eines
Bundesstaates festzuhalten, zu beurkunden. In der Nahe von Fulda standen
Anfangs November die preußischen Truppen dem bayerisch-östreichischen Bundes-
heer etliche Tage gegenüber; da aber das Berliner Ministerium, aus dem
Radowitz bald wieder ausschied, lange zu keinem festen Entschluß kommen konnte,
so erhielt der preußische Befehlshaber Graf v. der Groben so unbestimmte und
schwankende Verhaltungsbefehle, daß er nichts zu unternehmen wagte; das Zu-
8. Nvv. sammentresffn der beiderseitigenvorposten bei demdorfeb r onzel l wurde als ein
„Mißverständnis" erklärt. Erwartungsvoll blickte das deutfchevolk auf das Fulder
Landchen, wo der Verfassungskampf in Kurhessen und die deutsche Frage ihre
Entscheidung finden sollten. Die Verwickelungen hatten einen Grad erreicht, wo,
wie es schien, nur das Schwert Lösung zu schaffen vermochte, und wie betrübend
und schrecklich auch allen Vaterlandsfreunden ein Bruderkrieg erscheinen mußte,
Preußens Ehre und Deutschlands Recht standen auf dem Spiele und forderten
Schutz und Anerkennung. Aber die preußische Regierung gestattete dem Heer
nicht, das gezückte Schwert zu gebrauchen; General v. der Gröben zog sich „aus
strategischen Rücksichten" nach Hersfeld zurück und überließ Fulda den Bundes-
truppen. Nun erging der Befehl an die Richter und Beamten, den landesherrlichen
Verordnungen hinsichtlich der Steuererhebung und des Stempels Folge zu leisten.
Wer sich weigerte wurde mit einer starken Einquartierung belastet, welcher nicht
blos Verköstigung in vorgeschriebenen Rationen gereicht, sondern auch noch Exe-