1859 -
Lübeck
: Rohden
- Autor: Rohden, Ludwig
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Evangelisches Gymnasium, Realschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
- Konfession (WdK): Evangelisch-Lutherisch
Xiii. §. 4. Neu hinzukommende Bestandtheile und deren Einordnung rc. 173
Aber den Römern selbst erscheint dergleichen nicht als eine Befleckung,
sondern sie rühmen sich der Wolfsnatur ihres Geschlechts, und machten
deshalb die Wölfin zur Säugamme des Romulus und zum Wahr-
zeichen der Stadt Rom.
*
§. 4. Neu hinzukommende Bestandth eile und deren Ein-
ordnung in das Römervolk.
Noch war aber die künstliche Zusammensetzung der römischen
Stadtgemeinde bei Weitem nicht vollendet. Zu den drei genannten
Tribus sammt ihren Clienten und Sklaven sollte noch ein ganz
neuer Bestandtheil hinzutreten. Bewohner eroberter Städte wurden
gezwungen, nach Rom überzusiedeln und sich auf einem der Hügel an der
Tiber niederzulassen. Diese überwundene und deshalb den Ueberwindern
untergeordnete, zu den Clienten gerechnete Masse der Bevölkerung hieß
Plebs, die einzelnen Glieder Plebejer. Ihnen gegenüber werden die
Mitglieder des Populus, der drei herrschenden Tribus, Patricier
genannt. Die Plebejer, obwohl zum Theil reich, gebildet, in ihren
früheren Wohnorten angesehen und mächtig, bekamen vor der Hand
in Rom keinerlei Rechte, wenigstens durften sie an der Regierung
keinen Theil haben. Sie mußten Steuern zahlen, Kriegsdienste thun,
und die Gesetze befolgen, wie es die Patricier bestimmten. Aber es
läßt sich von vornherein erwarten, daß sie es nicht gern thaten, daß
sie eine Gelegenheit suchten, sich den Patriciern gleichzustellen. Da-
durch wurde nun im fernem Verlauf des römischen Staatslebens
jenes unaufhörliche Ringen der beiden Classen der Bevölkerung her-
beigeführt, der Plebejer mit den Patriciern, welches durch Jahrhun-
derte sich fortspann. Die Wirkung war zunächst eine beständige
Frische der Bewegung, eine Wachsamkeit auf die genaue Einhaltung
jeder Gerechtsame, auf die Erfüllung jeder Bürgerpflicht, wie sie
kaum in irgend einem andern Staatswesen sich wieder findet. Aber
auch schreckliche Thaten der Gewaltsamkeit kamen dabei vor. Bis-
weilen schien es, als solle der Hader das ganze Gebäude aus allen
Fugen reißen. Daß es gleichwohl nicht geschah, wurde einestheils
verhindert durch die Klugheit und Tüchtigkeit der Staatslenker, welche
immer zur rechten Zeit eingriffen und das unabweisbar gewordene
Bedürfniß befriedigten, dann aber auch durch die der ganzen Bür-
gerschaft tief eingeprägte große Erwartung von ihrer eignen Zukunft,
von der hohen Bestimmung, zu der sie berufen seien, den Weltkreis
zu beherrschen; endlich aber auch, was damit zusammenhängt, durch
die geheiligten gottesdienstlichen Einrichtungen und Gebräuche, welche
dem Ganzen, wie jeder einzelnen Genossenschaft eine höhere Weihe