1859 -
Lübeck
: Rohden
- Autor: Rohden, Ludwig
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Evangelisches Gymnasium, Realschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
- Konfession (WdK): Evangelisch-Lutherisch
358 Xix. §. 17. Papst Nicolaus I. und die Kirchenspaltung.
dem Gott der Christen, und durch seinen Sohn, Boleslav den Mil-
den. ward die Gründung der böhmischen Kirche vollendet. Sie er-
starkte bald so sehr, daß von ihr aus Missionsversuche in der Nähe
und Ferne unternommen wurden, unter den benachbarten Magyaren und
unter den heidnischen Preußen an der Ostsee. Der berühmte Bischof
Adalbert von Prag stand selber an der Spitze. Doch hatten diese
Versuche keinen nennenswerthen Erfolg. Dagegen ward von Böhmen
aus das Christenthum nach Polen hinübergepflanzt, freilich nicht sowohl
durch Missionare als durch eine politische Verbindung. Der Polen-
herzog Miecislav verlangte die böhmische Prinzessin Dambrowka
zur Ehe. Aber die christliche Prinzessin wollte nicht anders einwilligen,
als wenn ihr Gemahl zum Christenthum überträte. Er that es und
alles Volk mußte ihm folgen (966). Der alte heidnische Cultus wurde
mit Gewalt unterdrückt, die Polen zur Annahme christlicher Gebräuche
gezwungen, und jede heidnische Widersetzlichkeit strenge geahndet. Auch
in Polen ward ein römisches Erzbisthum gegründet mit mehreren Bis-
thümern, und somit auch diese wichtige Kirchenprovinz dem großen
Kirchensystem des Abendlandes eingeordnet. Im Ganzen mögen wir
also sagen, daß mit dem Anbeginn des zweiten Jahrtausend nach Christo
die Christianisirung des nördlichen und östlichen Europa vollendet war.
Denn die damals noch übrigbleibenden heidnischen Länder, nämlich die
Ostseeprovinzen Pommern, Preußen, Liefland, Litlhauen, Esthland,
Kurland, dazu Finnland und selbst noch ein Theil von Holstein, von
Mecklenburg und der brandenburgischen und schlesischen Landen wa-
ren so sehr von christlichen Ländern und Fürsten umgrenzt und einge-
schlvssen, daß auch sie nothwendig in der Kürze dem allgemeinen Zuge
folgen und in die christliche Kirche eintreten mußten.
§. 17. Papst Nicolaus I. und die Kirchenspaltung.
Während sich die römische Kirche und somit das Gebiet der
päpstlichen Herrschaft nach allen Seiten ausbreitete, saßen freilich auf
dem päpstlichen Stuhl keine solche Männer, die in Wahrheit als
Oberhirten der ganzen lateinischen Christenheit sich erwiesen. In die
Streitigkeiten der römischen Großen und der italienischen Fürsten ver-
flochten, ohne persönliche Kraft und Würde, ließen sie es ruhig ge-
schehen, daß Geistliche und Mönche in der Ferne wie in der Nähe
des päpstlichen Hofes verwilderten, in Unwissenheit und Rohheit da-
hinlebten, abergläubischen Mißbrauch des Heiligen einführten und be-
förderten, und ihre Sprengel auf unverantwortliche Weise verwahr-
losten. Inzwischen griffen die Herrscher in allen Theilen des aufge-
lösten Frankenreiches zu, rissen das Kirchengut an sich, besetzten die
geistlichen Stellen nach ihrem Belieben, größtentheilö mit unwürdigen
Leuten, vergewaltigten die Bischöfe, schnitten ihnen die Verbindung
mit den Päpsten ab und brachten die Angelegenheiten deö gesammten