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1. Alte Geschichte - S. 44

1869 - Mainz : Kunze
44 b. Schutzverwandte (justomoi , c, 10000 erwachsene in der Blüthezeit), Handel- und gewerbtreibende Fremde, ohne das Recht, Grundbesitz zu erwerben. Abgabe {[¿trouiov), Gewerbe- und Kriegssteuer, kriegsdienstpflichtig. Vor Gericht vertrat sie ein nqootarrjg. Verdiente Metöken konnten privatrechtlich gleich- gestellt (loottlrjq) oder sogar Vollbürger werden. e. Sclaven (c. 400000 Köpfe) entweder Söhne von Selaven oder gekauft, für Acker- und Bergbau, Gewerbe und häusliche Dienste; im Privatbesitz der einzelnen Bürger, doch unter dem Schutz der Gesetze. Mord und Mißhandlung bestraft. Zuflucht im Thefeion; das Recht, den Verkauf an einen andern Herrn zu verlangen. ^Politische Rechte und Staatsämter. a. Zur Volksversammlung bei welcher sich die höchste Gewalt befand, hatten alle 4 Klassen Zutritt. Im Jahr 4 regelmäßige Versammlungen unter Leitung des ersten Archonten und dem Vorsitz der jedesmaligen Prytanen. Geschäfts- kreis : Wahlen, Rechenschaftsabnahme der Beamten (to rag up/cig aiqtio&ui aal iv&vvnv Arist. Pol.), die wichtigsten politischen Ent- scheidungen. Abstimmung meist burcf) /ugoroviu. b. Der Rath (ßovxrj) aus 400 über 30 Jahre alten Bür- gern der 3 obersten Klassen (100 aus jeder Phyle) zusammen- gesetzt. Vorbereitung aller vor die Ekklesia gehörigen Angelegen- heiten {nqoßovltvi-ia). Ein Viertheil des Rathes, die Prytanen, permanent im Prytaneion, phylenweise von Vierteljahr zu Viertel- jahr wechselnd. c. Das Archont enamt blieb bestehen, doch war es nur der ersten Klasse zugänglich. 4. Der Areopag (r) h> \4otm nayw ßovxfj), uraltes Blut- gericht, feit Solon aus gewesenen Archonten nach tadelloser Amts- führung auf Lebenszeit gebildet. Neben seiner Gerichtsbarkeit erhält es eine censorische Gewalt als Wächter über Gesetz und Sitte, ein Veto gegen staatsgefährliche Beschlüsse des Rathes und der Volksversammlung; — ein Gegengewicht gegen die Demokratie. Die Solonischen Gesetze wurden auf hölzerne Tafeln (a^ovtg, xvpßeig) geschrieben. Schwur des Volks, sie 10 Jahre laug un- verändert zu lassen. Solon verläßt bald daraus Athen und, nach längeren Reisen im Orient, soll er achtzigjährig (wahrscheinlich auf Kypros, nach andern in Athen) um 559 gestorben sein.
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