1869 -
Mainz
: Kunze
- Autor: Herbst, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Inhalt: Zeit: Alte Geschichte, Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Aus den Geschlechtern (gsuteh wählt sich der König 300
Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich
nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen
(rogation68), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be-
folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein
Mittel, seinen Willen durchzusetzen.
Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er
ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge-
sammte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach
Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend
abstimmten (comitia curiata).
Wenn der König starb, so siel die Staatsgewalt an das
Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die
Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*)
ernannten Jnterrex geleitet.
Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar-
wes eu. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren
eins auf jede Curie siel. Das Loos der Curie zerfiel wieder
in zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam.
Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder
geu8 wurde 1 Reiter und Io Fußsoldaten genommen, so daß das
älteste römische Heer aus 3oo Reitern (celeres) und 3000 Fuß-
soldaten (milites, Tausendgäuger) bestand.
Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen
der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die
Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er-
obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war
unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn
als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen
Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der
Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als
Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem
Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm
in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der
Töchter, bei der Loskausung aus der Gefangenschaft u. s. w.
Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus
Martius). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie,
*) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p. Gl, 2. Aufl.
**) Plebs (pleo) — ot nouot,