1869 -
Mainz
: Kunze
- Autor: Herbst, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Inhalt: Zeit: Alte Geschichte, Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
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um den Belagerten Nachricht zu geben, einen Boten, der dasselbe
erklettert. Die Gallier folgen seinen Fußstapfen, werden aber
durch die Gänse verrathen (?), das Capitol durch M. Manlius
gerettet.
Die Gallier ziehen wegen Hungersnoth und weil die Veneter
in ihr Land eingefallen, gegen ein Lösegeld von tausend Pfund
Gold ab.
Die römische Sage, welche die Schmach gern verwischen
mochte, läßt, als das Gold abgewogen wurde, den verbannten
Furius Camillus erscheinen, die Gallier aus der Stadt treiben,
in einer Schlacht besiegen, den Brennus gefangen nehmen und
hinrichten. Furius Cmnillus (daher alter conditor urbis) bringt
die Römer von dem Entschlüsse zurück, nach Veit überznsiedeln.
Die Gallier kehrten noch manchmal zurück.
4. Politische Gleichstellung der Prebö (366).
In Folge des schweren vejentischen und gallischen Krieges
nahm die Verarmung und Schuldenlast der Plebejer fortwährend
zu, während die Patrizier an dem sich immer mehrenden ager
publicus sich bereicherten. M. Manlius, der Retter des jcapi-
tols, der Vorkämpfer und aufopfernde Wohlthäter des Plebs, ne-
den Cmnillus der bedeutendste Mann seiner Zeit, verlangte, daß
der ager publicus verkauft und mit dem Ertrage die Schulden
der Plebejer getilgt würden, wurde aber (wahrscheinlich in unge-
setzlicher Weise von den Curiatcomitien) wegen Hochverraths zum
Tode verurtheilt und theilte (384) das Schicksal seiner Strebens-
genossen Sp. Cassius und Sp. Maelius. Große Gährung. Die
Ausführung von Colonien nach Sutrium, Nepete und Setia bot
der Plebs nur eine unzulängliche Hülfe; um das schreiende Miß-
verhältniß zu heben, stellten die Volkstribuuen C. Licinius Stolo
und L. Sextius folgende Rogationen:
376 Rogationes Liciniae Sextiae: 1) ut deducto eo de3?e
capite, quod usuris pernumeratum esset, id quod superesset,
triennio aequis portionibus persolveretur; 2) ne quis plus
quingenta ingéra agri publici possideret ; 3) ne tribunorum
militum comitia fierent consulumque utique alter ex plebe
crearetur.
Die beiden ersten Forderungen sollten der Plebs materielle
Hülse bringen; die zweite sollte dem Uebermaß des Grundbesitzes