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1. Alte Geschichte - S. 30

1870 - Mainz : Kunze
30 Iii. Das Königthu in blieb in seiner Zweiheit und Schwächung bestehen. Seine Befugnisse: a. p riest erliche ; Verwaltung des Zeus-Gottesdienstes, Verrichtung der Staats- vpfer; b. sind sie Oberfeldherrn, später mehrfach beschränkt; e. führen sie deir Vorsitz im Rat he der Alten (der Gerusia), doch nur mit einer Stimme bei Abstimmungen; Jurisdiction in Fragen des Familienrechtes. Ehrenrechte: ein Drittheil der Kriegsbeute, Einkünfte vom Periökenlande, Opfergaben u. f. w. Iv. Die Gerusia, der Senat Spartas, aus 28 über 60 Jahre alten Spartiaten gebildet, durch Zuruf aus der Zahl der Be- werber von der Gemeinde auf Lebenszeit gewählt. Sie ist der Mittel- und Schwerpunkt des Staates, zwischen den Königen und der Volksgemeinde. Ihre Functionen: a. oberste Leitung der politischen Angelegenheiten und Vorberathung der Vorlagen für die Volksversammlungen, b. die peinliche Rechtspflege. V. Volksversammlung aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern bestehend, allmonatlich (zur Vollmondszeit) im Freien unter Leitung der Könige zusammenkommend, mit dem Recht der Abstimmung über die Vorlagen des Rathes, ohne Debatte. Zu ihrer Entscheidung gehörten: Beamtenwahl, Gesetze, Krieg und Frieden, Verträge; — zugleich erschien die Versammlung als Heerschau vor den: Kriegsherrn. Vi. Die Erziehung und bürgerliche Zucht wurde vom Staate selbst gehandhabt und auf alle Lebensverhält- nisse ausgedehnt. Mehr noch als die dorische Geburt galt die Theilnahme an dieser standesgemäßen Erziehung als Zeichen eines vollen Spartiaten. Kindheit: Aussetzung schwächlicher Kinder. Vom 7—18. Jahre öffentliche Erziehung der Knaben unter der Aufsicht von Beamten. Körperliche Abhärtung, jährliche Geiselung, Zurück- treten der geistigen Bildung. Zweck und Ziel der spartanischen Erziehung: Kraft, Tapferkeit, Gehorsam, Gesetzlichkeit. Jünglingsalter: Vom 18—20. Jahre wurden die Jüng- linge nur zu militärischen Zwecken im Jnlande verwandt, mit dem 20. die volle Dienstpflicht. Mannes alt er: Strenge Ueberwachung des Privatlebens. In Haus, Tracht, Speise ist die größte Einfachheit Vorschrift und Sitte. Die ,Syssitiew, aus gemeinsamen Beiträgen für alle über 20 Jahre alten Spartiaten, die sich in geschlossenen Tisch- gesellschaften einigten; die schwarze Suppe. Diese gesellige Ge- meinschaft übertrug sich auch auf die Heereseintheilung. — Ber-
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