1870 -
Mainz
: Kunze
- Autor: Herbst, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Inhalt: Zeit: Alte Geschichte, Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Aus den Geschlechtern (Zentes) wählt sich der König 300
Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich
nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen
(rogationes), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be-
folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein
Mittel, seinen Willen durchzusetzen.
Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er
ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge-
summte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach
Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend
abstimmten (comitia curiata).
Wenn der König starb, so fiel die Staatsgewalt an das
Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die
Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*)
ernannten Jnterrex geleitet.
Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar-
wesen. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren
eins auf jede Curie fiel. Das Loos der Curie zerfiel wieder
m zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam.
Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder
gens wurde 1 Reiter und 10 Fußsoldaten genommen, so daß das
älteste römische Heer aus 300 Reitern (oeler^) und 3mo Fuß-
soldaten (railit68, Tausendgänger) bestand.
Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen
der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die
Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er-
obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war
unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn
als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen
Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der
Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als
Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem
Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm
in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der
Töchter, bei der Loskaufung aus der Gefangenschaft u. s. w.
Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus
Martins). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie,
*) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p, 61, 2. Aufl.
**) Plebs (pleo) — ol noilot.
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