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1. Alte Geschichte - S. 115

1870 - Mainz : Kunze
115 Aus den Geschlechtern (Zentes) wählt sich der König 300 Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen (rogationes), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be- folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein Mittel, seinen Willen durchzusetzen. Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge- summte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend abstimmten (comitia curiata). Wenn der König starb, so fiel die Staatsgewalt an das Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*) ernannten Jnterrex geleitet. Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar- wesen. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren eins auf jede Curie fiel. Das Loos der Curie zerfiel wieder m zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam. Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder gens wurde 1 Reiter und 10 Fußsoldaten genommen, so daß das älteste römische Heer aus 300 Reitern (oeler^) und 3mo Fuß- soldaten (railit68, Tausendgänger) bestand. Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er- obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der Töchter, bei der Loskaufung aus der Gefangenschaft u. s. w. Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus Martins). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie, *) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p, 61, 2. Aufl. **) Plebs (pleo) — ol noilot. 8*
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