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1870 -
Mainz
: Kunze
- Autor: Herbst, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Inhalt: Zeit: Alte Geschichte, Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Gesetz des Ognlnius zu den Priesterstellen.*) Das Amt des rox
sab'i-ifieulus so wie das der drei flamines blieb den Patriziern
Vorbehalten. Im Jahre 326 wurde die Schuldhaft aufge-
hoben; die Person des Schuldners wurde unangreifbar und der
Gläubiger war nur auf dessen Vermögen angewiesen?*)
Der Censor Appius Claudius nahm 312 Männer vom nied-
rigsten Stande in den Senat auf und reihte Freigelassene und
besitzlose Leute in die Tribus ein; 304 wurden aber die letztern
auf die vier städtischen Tribus beschränkt, die dadurch an Bedeu-
tung und Ansehen viel verloren.
Nachdem die Kämpfe der Patrizier und Plebejer in der po-
litischen Gleichstellung um die Mitte des vierten Jahrhunderts
ihr Ende gefunden, bildet sich an der Stelle des Patriciats die
Oligarchie des Amtsadels, der regierenden Familien aus;
ihre Uebermacht und Willkür dem regierten Volke gegenüber
führt allmählich diejenigen Mißverhältnisse herbei, welche wir zur
Zeit der Graechen vorfinden. Die Tribunen treten, nachdem die
Plebs ihres Schutzes nicht mehr bedurfte, in den Dienst des groß-
ßen unterdrückten Volkes und gewinnen ungemein an Bedeutung.
Dritter Abschnitt.
Von der politischen Gleichstellung der Plebejer (An-
fang der Demokratie) und den Samniterkriegen bis
zur Unterwerfung Italiens. 366 resp. 342—266.
1. Erster Samniterkrieg (342—340) und letzter Latinerkrieg (340—337).
Nachdem die etruskische Macht gebrochen, begannen die Rö-
mer den Krieg mit dem zweiten Hauptfeinde, den Samnitern,
welche Etrusker und Griechen in Campanien unterdrückt hatten
und vom tyrrhenischen bis zum adriatischen Meere herrschten. Die
Römer waren im Vortheil durch größere Centralisation ihres
Staatswesens. Die staatlichen Einrichtungen der Sabeller mehr
eine lose Föderation als ein geschlossener Organismus. Dies
gilt namentlich auch von den Sammlern, welche in ihren schwer
zugänglichen Bergen offene Ortschaften bewohnten und zur Bil-
dung eines städtischen Bürgerthums ntd)t vorschritten. Mit einer *) **)
*) Lex Ogulnia: ut quum quatuor augures, quator pontifices ea tem-
pestate essent placeretque augeri sacerdotum numerum, quatuor ponti-
fices, quinque augures de plebe omnes allegerentur.
**) Livius Viii. 28: plebi Bomanae velut aliud initium libertatis fac-
tum est, quod necti desierunt,