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1. Alte Geschichte - S. 155

1870 - Mainz : Kunze
156 4. Der Krieg mit den Cimbern und Teutonen. (113-101). Es klopfen um diese Zeit zuerst cm die Pforten des römischen Reiches die germanischen Völkerschaften, diebestimmt waren, dasselbe nach ungefähr Vierthalbhundert Jahren zu zertrümmern. Heimat der Cimbern der cimbrische Chersones (Schleswig- Holstein und Jütland), der Teutonen die Küste der Ostsee. Grund der Auswanderung, nach einigen eine Ueberschwemmung, nach andern Uebervölkerung. Nach vielfachen Wcrnderungen stoßen die Cimbern zuerst im Jahre 113 in Norieum mit den Römern zu- sammen, die ihre Herrschaft bis jenseits der Alpen ausgedehnt hatten. Der Cónsul Cn. Papirius Carbo bei Noreja (im jetzigen Kärnthen) 113 geschlagen. Nach vielfachen Wcrnderungen, Plün- derungen und Siegen der Cimbern erhielt 104 Marius gegen sie den Oberbefehl. Seine Maßregeln zur Herstellung der Diseiplin (Rhonecanal) und zur Ermuthigung der Soldaten. Bei cvquae Sextiae (Aix in der Provence) schlug er 102 die Teutonen ent- scheidend. Darauf eilte er den Cimbern nach, welche nach Italien vorausgeeilt waren und seinen Collegen Catulus hcrrt bedrängten und besiegte sie 101 in den Raudischen Feldern bei Vereellü. 5. Reformversuch des Drusus. Ter Bundesgenossenkrieg. (01—88). Marius, nach der Rückkehr aus dem eimbrischen Kriege die Hoffnung des Volkes, verbindet sich mit den verwegenen Volks- führern C. Servilius Glaueia und L. Apulejus Saturninus und nimmt mit ihnen die graechischen Reformen wieder auf, die an ihren Gewaltthätigkeiten und an des Marius Rücktritt scheitern. Servilius und Apulejus kommen in einem Aufstande um (100). Einen dauernden geordneten Zifftand herbeizuführen versuchte der Tribun M. Livins Drusus, der Sohn desjenigen Drusus, der den graechischen Reformen eutgegengearbeitet hatte, und stellte im Dienste der Nobilität 91 den Antrag, daß zwischen dem Senat und den Rittern die Gerichtsbarkeit getheilt werden sollte (nt aequa parte indicia penes senatum et equestrem ordinem essent), in der Weise, daß aus dem Ritterstande 300 neue Se- natoren zu den bereits bestehenden 300 gewählt werden und diese zusammen die Handhabung der Gerichte übernehmen sollten. Außer- dem aber beantragte er noch, um die Menge auf die Seite des
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