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1. Römische Kaisergeschichte, Geschichte der Völkerwanderung und deutsche Geschichte im Mittelalter bis 1519 - S. 31

1909 - Bamberg : Buchner
Die christliche weltallgemeine Kirche und das christliche Weltreich. 31 zur Provinz, deren Mittelpunkt die Metropole bildete. Die jeweilige weltliche Provinzialhauptstadt wurde seit 341 rechtlich auch zur Kirchenhaupt-stadt der Provinz erhoben. Und wie seit Diokletian die Provinzen vereinigt waren zu Dizesen, so erhoben sich (seit 381) die Patriarchate der die Metropolen mit ihren Kirchenprovinzen. Solche Patriarchate sind Kon-stantinopel, Alexandrien, Antiochien, Jerusalem und Rom. Letzteres aber, gesttzt auf seine geschichtliche und nun schon auch kirchliche Vergangenheit (Grber der Apostelfrsten Petrus und Paulus) erhebt sich der die andern und erlangt so den Primat. Spter dann, beim allmhlichen Zusammen-brach des Reichs in den Strmen der Vlkerwanderung, bernahmen oft die kirchlichen Oberen stellvertretend die Geschfte der staatlichen Verwaltungsbeamten, und wo die Grenzen der staatlichen Provinzen verwischt wurden, blieben doch die kirchlichen Sprengel, und wo die Beamten wegfielen, blieben doch die Diener der Kirche, und in Rom, wo der Kaiser fehlte, blieb doch der Papst. So trat die Kirche das Erbe des Staates an, die Reichskirche ersetzte das untergegangene Weltreich. Noch mehr. Die Kirche blieb der Hort der lateinischen Sprache; die altrmische Pracht erhielt sich im Festgewand des Priesters; der Papst bildete sich einen Hofstaat nach dem Muster des frheren kaiserlichen, und wie einst der Kaiser, so erlt jetzt der Papst seine Edikte mit eigenhndiger Unterschrift. Dem Geheimrat des Kaisers entspricht spter das Kardinalskollegium; den rmischen Prokonsuln und Legaten die ppstlichen Legaten, die der Papst seit dem 11. Jahrhundert in alle Lnder entsendet als Trger seiner gesetzgeberischen und richterlichen Gewalt. berhaupt zerfiel von jetzt ab die Menschheit, soweit sie auf dem Boden des alten Weltreichs vereint ist, in zwei groe Lebensordnungen: Kirche und Staat, aber so, da der Staat nur als Teil der kirchlichen Ordnung gilt. Es ist also die Kirche der allumfassende Staat, sie ist im vollsten Sinn des Wortes das neue Imperium Romnum. Alle Rmer" sind Christen", und auf alle Christen ist das rmische, jetzt kanonische Recht anzuwenden. Und als dann das Welt-liehe Kaisertum durch die Deutschen wiederaufgerichtet wurde, beanspruchte der Papst das Recht, die Kaiserwrde nach Belieben verleihen zu drfen. Umgekehrt behaupteten im weiteren Verlauf der Zeit die Kaiser, Kirche und Staat seien einander ebenbrtig, und zuletzt behielten sie damit auch recht. 2. Konstantin der Groe zwar fhlte sich noch keineswegs als Diener, sondern als Gebieter der Kirche. Und wenn er sich auch in seinen spteren Jahren den Bischfen ganz hingab und ihnen bei Hof das erste Wort ein-rumte, so tat er dies nur, weil er einsah, da die Christen das grte Interesse fr seinen Thron und seine Dynastie hatten. Anders schon seine 139
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