1870 -
Mainz
: Kunze
- Autor: Herbst, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Gottfried 810, von seinen eignen Dienstleuten erschlagen. Sein
Neffe und Nachfolger Hemming schließt Frieden.
Tie Reichsgrenzen: Eider, Garigliano, Raab, Ebro.— Eine
Herrschaft nach Umfang und innerer Organisation, wie sie seit
dem Untergang der weströmischen nicht wieder erschienen war.
Karl auch von andern Königen und Fürsten als der erste der
Christenheit anerkannt. Diese seine centrale Machtstellung und
seine enge Verbindung mit der Kirche, deren Schirmherr und Vor-
kämpfer gegen die Ungläubigen er ist, führt zu der Idee eines
Universalreiches als Abschluß und Schlußstein.
Karls Kaiserkrönung zu Rom durch Pabst Leo Iii, am
Weihnachtstage 800, nach damaliger Rechnung zugleich dem An- 300
fang eines neuen Jahres und Jahrhunderts. Zuruf des Volkes:
Carolo angusto, a Deo coronato, magno et pacifieo imperatori
Romanorum vita et victoria. —
B. Staalslkben nttb Cnltur unter Kart d. Gr.
I. Die Marken (lirnes), eroberte Grenzlande, zum Schutz
des Reichs befestigt, von einem Markgrafen (marchio, comes
marchiae) regiert. So die Spanische, Britannische, Sächsische
oder Dänische, Serbische, Avarische oder Pannonische, Friaulische,
die fränkische Mark auf dem Nordgäu, die thüringische Mark an
der Saale.
Ii. Der Staat Karls des G r.: Sein großartiger Grund-
gedanke: die Begründung einer staatlich-kirchlichen Gemeinschaft
aller unter seinem Scepter vereinigten Nationalitäten. Die frühere
Organisation des Reiches in Gaue, mit Grasen als Beamten
des Königs an der Spitze, beibehälten und noch allgemeiner durch-
geführt; — comitatus — pagus. Zur Aufrechterhaltnng der
Reichseinheit bildete Karl, besonders nach der Kaiserkrönung, das
Amt der (theils weltlichen, theils geistlichen) Königs boten (missi
dominici) als Aufsichtsbehörde über weltliche und geistliche Beamte,
über die Rechtspflege vor allem, aus. — Die Reichsversamm-
lung der Beamten und Großen des Reiches (campus Madius
schon seit Pippin), beschäftigt auch mit kirchlichen Dingen, ver-
bunden mit der alten Heerschau. — Die Beschlüsse des Reichs-
tages (Capitularia) das erste große Gesetzbuch der Germanen. —
Steigende Macht des Benefizial- und Vasallitütswesens. Volks-
versammlungen in den Gauen.
Iii. Pflege der Cnltur unter Karl dem Gr.: Das