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1870 -
Mainz
: Kunze
- Autor: Herbst, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Ii. Die Einigung im deutschen Reiche.
Unter König Wenceslaus (1578—1400, ff 1419), Karls
schwachem und trägem Sohne nimmt die Auflösung des Reiches
überhand; je ohnmächtiger und gleichgültiger das Haupt, desto
fesselloser entwickeln und bekämpfen sich des Reiches Glieder, die
einzelnen Stände. Unter Wenzel erreichen die theilweise schon
früher vorhandenen s. g. Einungen, d. i. Verbindungen der
verschiedenen Stände zu Schutz und Trutz ihre vollste Blüthe.
A. Deutsches Städteleben, Städtebündnisse.
Ans dem Boden des alten Frankenreichs und in allen aus
diesem hervorgehenden Staaten erblüht das sreistädtische Wesen,
eine der fruchtbarsten und zuknnftreichsten Schöpfungen des Mit-
telalters, am frühesten entwickelt in Italien, am spätesten in
Deutschland, besonders auch durch die Einwirkungen und Folgen
der Kreuzzüge. Für den europäischen Norden werden die deut-
schen Verhältnisse Vorbild. Die gemeinsame Wurzel bilden die
Immunitütsverhältnisse der Bischvfsstädte und Königspfalzen.
Streben der Städte, die Vogteirechte der Siadtherren (durch
Burggrafen, Schultheißen oder Vögte ansgeübt) an sich zu bringen.
Elemente der städtischen Bevölkerung (s. ob. S. 44):
Ministerialen und (doch nicht in allen Städteil) vollfreie oder
schöffenbarfreie Familien (in Königsstädten Königsleute genannt),
in deren Händen größerer Grundbesitz und der Großhandel lag,
— zusammen die Geschlechter (Patriciat) mit dem ausschließ-
lichen Zutritt zum Schöffenamte bildend; unfreie Gewerbsleute
und Ackerbürger, zu Zünften (Gilden, Innungen) zusammen-
tretend und im 12. und 13. Jahrhundert gleichfalls die bürger-
liche Freiheit erringend. Neben das Schöffeneollegium tritt ein
Stadtrath (Rathmänner, eonsnles), an die Spitze des Rathes ein
oder mehrere Biirgermeister (proconsul, magister civium); —
Ausbildung eines ans Autonomie und Freiheit ruhenden Stadt-
rathes in der zweiten Hälfte des 12. und 13. Jahrhunderts. Doch