1869 -
Mainz
: Kunze
- Autor: Herbst, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Bisthümer Halberstadt, Minden, Camin (in Pommern) als
Fürstenthümer, die Anwartschaft aus Magdeburg als Herzogthum
(erledigt 1680), — der Verlust Vorpommerns, der Keim zu dem
nun sich entwickelnden Gegensatz Brandenburgs gegen Schweden,
die durch ganz Deutschland zerstreute Lage der Brandenburgischen
Territorien — denn seit 1618 besaß er auch das Herzogthum
Preußen als polnisches Lehen •— ein Wegweiser seiner Politik! —
b. Kirchliche: Der 1. Januar 1624 als Norm für den
Besitzstand der beiden Confessionen im Reiche festgesetzt; dadurch
das ins reformandi gebunden, das reservatum ecclesiasticum
aufgehoben; der Augsburger Religionsfriede bestätigt und auf die
Reformierten ausgedehnt. Kirchliche Angelegenheiten sollen in den
Reichscollegien ferner nicht durch Stimmenmehrheit entschieden
werden.
B. 3tt Bezug auf das Ausland.
a. Schweden erhält Vorpommern mit Rügen, einen Theil
von Hinterpommern, die Stiftslande von Bremen und Verden
(auf der Ostseite der Weser) als Herzog- und Fürstenthümer, die
Stadt Wismar mit der Reichsstandschast. Es beherrschte die
Mündungen der Oder, Elbe, Weser, damit den ganzen Norden
Deutschlands.
b. Frankreich erhielt die österreichische Landgrafschaft Elsaß,
Breisach (auf der rechten Rheinseite, bei Freiburg), das Besatzungs-
recht von Philippsburg und behielt Metz, Toul, Verdun. Es
war bis zum Oberrhein vorgedrungen; Deutschland stand ihm
hier offen. Alle diese Gebiete besaß es nicht als Reichslehen;
doch fortwährend eine französische Gesandtschaft am deutschen
Reichstage.
Tiefer Fall des Vaterlandes in jeder Hinsicht; in seinem
äußeren und inneren Leben gebrochen, in politischer Macht und
materiellem Wohlstand, in Religion, Sitte, Sprache, Geistes-
bildung, Achtung nach Außen — ein Zustand der Erniedrigung,
der ein Jahrhundert lang, bis zu Friedrichs Ii Zeitalter andauert.